Die Landtagswahl fand elf Tage nach der Deutschen Einigung statt, zeitgleich mit den Landtagswahlen in den anderen Neuen Bundesländern. Sie war nach der Volkskammer- und der Kommunalwahl bereits die dritte Wahl im Jahr 1990 in der Folge der Umbrüche in der DDR. Sechs Wochen später fand die Bundestagswahl statt. Bei beiden Wahlen lag die CDU deutlich vor der SPD und der PDS, so dass sie auch bei der Landtagswahl als Favorit galt.
In der CDU hatte sich Alfred Gomolka in einer Stichwahl überraschend gegen den Schweriner Georg Diederich als Spitzenkandidat durchgesetzt. Für die SPD trat Klaus Klingner, Justizminister in Schleswig-Holstein, an.
Erwartungsgemäß wurde die CDU deutlich stärkste Kraft im Schweriner Landtag. Dennoch kam es zu einem Patt: Sowohl die Union und die FDP auf der einen als auch SPD und PDS auf der anderen Seite erhielten zusammen jeweils 33 Mandate. Der Übertritt von Wolfgang Schulz, bis September 1990 Mitglied der SPD, zur CDU löste die Pattsituation auf, sodass die CDU mit der FDP, die die Fünf-Prozent-Hürde knapp hatte überwinden können, eine schwarz-gelbe Koalition bilden konnte. Schulz wurde als Bürgerbeauftragter in die Regierungsarbeit eingebunden. Bereits am 27. Oktober 1990 wurde Alfred Gomolka zum Ministerpräsidenten gewählt (Kabinett Gomolka). Am 19. März 1992 trat er jedoch infolge der Krise um die Privatisierung der Werften zurück. Sein Amtsnachfolger wurde der bisherige Generalsekretär der CDU Berndt Seite (Kabinett Seite I). Klaus Klingner blieb nach der Wahl Justizminister in Kiel.
Die Gruppierungen der Bürgerbewegung, die maßgeblich an der demokratischen Umwandlung der DDR beteiligt war, erzielten zwar insgesamt 9,3 Prozent der Stimmen und somit das zweitbeste Ergebnis, nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (11,4 %) bzw. der Stadtverordnetenversammlungwahl in Ost-Berlin (12,6 %), der Landtagswahlen 1990; da aber Grüne, Neues Forum und Bündnis 90 mit drei getrennten Wahllisten antraten, scheiterten alle jeweils an der Sperrklausel. So blieb Mecklenburg-Vorpommern das einzige der Neuen Bundesländer ohne eine parlamentarische Vertretung der Bürgerbewegung. Ein Einzug in den Landtag wäre auch insofern von Bedeutung gewesen, als in diesem Fall CDU und FDP keine Mehrheit gehabt hätten, sodass es wahrscheinlich zu einer großen Koalition gekommen wäre.
Hatte die Wahlbeteiligung bei den ersten demokratischen Volkskammerwahlen am 18. März noch 92,9 Prozent und bei den Kommunalwahlen am 6. Mai 72,4 Prozent betragen, so rutschte sie bei der Landtagswahl auf 64,8 Prozent ab.
Rainer Dudek, Wolfgang Grandke: Ländereinführung und Landtagswahlen in der DDR 1990. Deutscher Gemeindeverlag, Köln u. a. 1990, ISBN 3-555-00854-4 (Kommunale Schriften für Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen; Band 2).
Steffen Schoon: Wählerverhalten und politische Traditionen in Mecklenburg und Vorpommern (1871-2002). Droste, Düsseldorf 2007, ISBN 3770052838.
Karsten Grabow: Das Parteiensystem Mecklenburg-Vorpommerns. In: Parteien und Parteiensysteme in den deutschen Ländern. Herausgegeben von Oskar Niedermayer, Uwe Jun und Melanie Haas, VS Verlag für Sozialwissenschaften / GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-90912-7, S. 265–290.
Wolfgang Donner, Friedrich-Wilhelm Schwenn, Hans-Ulrich Behm: Die ersten freien Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Landeszentrale für Politische Bildung Schleswig-Holstein 1990 (Gegenwartsfragen 66), ISBN 3-88312-041-3.
↑ abcdKarsten Grabow: Das Parteiensystem Mecklenburg-Vorpommerns, in: Parteien und Parteiensysteme in den deutschen Ländern, herausgegeben von Uwe Jun, Melanie Haas und Oskar Niedermayer, GWV, Wiesbaden 2008, S. 266.