Die Landschaftskasse, dem das Landschaftscassadirectorium bzw. das Landschaftskassedirektorium vorstand, bezeichnet eine Finanzbehörde in der Frühen Neuzeit, die die Verwaltung der Gelder der Landstände oder der sog. Landschaft (Gesamtheit der Landstände innerhalb eines Herrschaftsgebietes) innehatte. Diese fungierte auch als Kreditinstitut. In den preußischen Gebieten wie u. a. der Schlesischen Landschaft war sie eine Pfandbriefbank bzw. Hypothekenbank. Über diese wurde zudem die Steuererhebung reguliert. Die Steuereinnahmen wie auch die Verwaltung der Landschaftskasse oblagen dem Landschaftseinnehmer.