Das Landgericht Türkheim war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Türkheim im heutigen Landkreis Unterallgäu in Bayern. Historischer Vorgänger war ein seit 1650 in Wittelsbacher Besitz befindliches Pflegegericht. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Mit der Verlegung des Herrschaftssitzes der Herrschaft Schwabegg um 1470 von Schwabegg nach Türkheim erlangte der Ort größere politische und wirtschaftliche Bedeutung und war Gerichtsort (Oberes und Unteres Gericht) vornehmlich für Orte im Flossachtal und in den südlichen Stauden und war Sitz des seit 1650 in Wittelsbacher Besitz befindlichen Pflegegerichts.
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
↑Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 395 f.)
↑Landgericht Türkheim. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1483–1488.