Landgericht Pappenheim

Ehemaliges Landgericht in Ellingen

Das Landgericht Pappenheim war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Pappenheim im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Das Landgericht befand sich im Gebäude Graf-Carl-Straße 3.

1852 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns nach der Abschaffung der Herrschaftsgerichte das Landgericht Pappenheim errichtet, hauptsächlich aus Gemeinden des vormaligen Herrschaftsgerichtes Pappenheim, des Weiteren aus zwei Gemeinden des Landgerichts Monheim (Eßlingen und Solnhofen).

Lage

Das Landgericht Pappenheim grenzte im Nordwesten an das Landgericht Heidenheim, im Westen an das Landgericht Oettingen, im Südwesten an das Landgericht Wemding, im Süden an das Landgericht Monheim, im Südosten an das Landgericht Eichstätt und im Norden an das Landgericht Weißenburg.

Struktur

Im Jahr 1856 war das Landgericht Pappenheim 2,61 Quadratmeilen groß und hatte 8070 Einwohner (7801 Katholiken, 53 Protestanten und 216 Juden). Es gab 51 Ortschaften (1 Stadt, 8 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 4 Dörfer, 13 Weiler und 22 Einöden) und 20 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, und 19 Landgemeinden):[1]

Vor 1878 kam Graben und Suffersheim vom Landgericht Ellingen hinzu, Ochsenhart vom Landgericht Eichstätt und Treuchtlingen vom Landgericht Heidenheim, so dass es zuletzt 24 Gemeinden gab, für die das Landgericht Pappenheim zuständig war.[2]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1856, S. 261ff.
  2. Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, OCLC 183234026, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 1269–1272, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).