Das Landgericht Nürnberg-Fürth entstand durch Zusammenlegung der Landgerichte Fürth und Nürnberg im Jahr 1914, die nach dem Bau des Nürnberger Justizpalastes schrittweise erfolgte und erst 1932 abgeschlossen war. Bekannt wurde insbesondere der Schwurgerichtssaal des Justizpalastes, in dem die Nürnberger Prozesse und die Nachfolgeprozesse stattfanden.
Insgesamt bewohnen etwa 1,5 Millionen Personen den Landgerichtsbezirk. Im Landgerichtsbezirk sind 3.098 Rechtsanwälte (Stand: 31. Dezember 2013[4]) zugelassen und 60 Notare niedergelassen.
Zuständigkeit
Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist erstinstanzlich zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten bei einem Streitwert von über 5000 Euro. Ansonsten ist es als Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig für die Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirkes. Eine besondere Zuständigkeit hat das LG Nürnberg-Fürth bei Wettbewerbs- und Patentsachen. In diesen Angelegenheiten ist es für alle Angelegenheiten im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg zuständig.
Am LG Nürnberg-Fürth sind derzeit etwa 270 Personen beschäftigt – inklusive aller Teilzeitbeschäftigten. Die Anzahl der Beschäftigten umfasst 89 Richter, 15 Rechtspfleger, 44 Bewährungshelfer. Dazu kommen noch 259 Referendare. Im Bereich der Rechtsprechung sind etwa 3/5 der Richter in Zivilsachen und etwa 2/5 in Strafsachen eingesetzt. Zu den Beschäftigten am Landgericht treten noch 40 ehrenamtliche Handelsrichter und 400 Schöffen.
2011 verzeichnete die Zivilabteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth an Neueingängen 6.709 erstinstanzliche Verfahren, davon 670 Handelssachen, 1.136 Berufungs- und 1.367 Beschwerdeverfahren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug knapp acht Monate. Bei Verfahren, die mit einem Urteil endeten, beträgt die durchschnittliche Erledigungsdauer etwas mehr als 13 Monate, aber auch hier wurden 62 % innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
In der Strafabteilung sind 2011 300 Straf-, 1.627 Berufungs-, 886 Beschwerdeverfahren und 1.405 Strafvollstreckungsangelegenheiten neu eingegangen. Etwa 90 % der erstinstanzlichen Strafverfahren werden innerhalb von 6 Monaten erledigt; weitere 8 % innerhalb von 12 Monaten. Unter den etwa 3 % der Verfahren, die länger als ein Jahr dauern, sind vorwiegend Wirtschaftsstraftaten, die meist aufgrund ihres komplizierten Verfahrensinhaltes mehr Zeit beanspruchen.[5] Bei den Berufungsverfahren werden ca. 75 % innerhalb von 3 Monaten, weitere 20 % innerhalb von 6 Monaten erledigt. Nur 1,2 % dieser Verfahren benötigen mehr als ein Jahr.[6]
↑Rechtsanwaltskammer Nürnberg, www.rak-nbg.de: Bekanntmachungen WIR 2/14 S. 62. 2. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. August 2014; abgerufen am 20. August 2014.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rak-nbg.de