Das Landgericht Leipzig ist in der Harkortstraße 9 (Sitz der 1.–8., 10.–14., 16. und 17. Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Rehabilitierungskammer, 17. Zivilkammer) und Harkortstraße 11/13 (Sitz der 3.–9. Zivilkammer, 9. und 15. Strafkammer), 04107 Leipzig untergebracht.
Es hat Außenstellen in der Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig im Gebäude des Amtsgerichtes Leipzig (Sitz der 1., 2. und 6. Zivilkammer und der Kammern für Handelssachen) und in der Kantstraße 14, 04275 Leipzig (Sozialer Dienst).
Präsident des Landgerichtes Leipzig ist Kai Deusing. Derzeit gibt es am Landgericht Leipzig 17 Strafkammern, eine Strafvollstreckungskammer, je eine auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Borna und Torgau, eine Rehabilitierungskammer, zehn Zivilkammern und drei Kammern für Handelssachen. Das Landgericht Leipzig hat 472 Mitarbeiter, davon 75 Richter (Stand 31. März 2020).[1] Es ist damit das größte Landgericht in den östlichen Bundesländern.
Das Hauptgebäude in der Harkortstraße wurde 1876–1878 erbaut. Hier tagten anfangs die Handels- und Zivilkammern. Die Strafkammern waren im Gebäude des heutigen Amtsgerichtes Leipzig untergebracht[5], das als zweiter Sitz des königlich-sächsischen Landgerichtes Leipzig 1902–1906 erbaut wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete das Landgericht Leipzig im Gegensatz zu den meisten Behörden als Organisation wenig verändert weiter. Im Laufe des Krieges waren jedoch einige Amtsgerichte aufgehoben oder in Zweigstellen umgewandelt worden. Damit bestanden im Gerichtsbezirk zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Borna, Colditz (Z), Geithain (Z), Grimma, Bad Lausick (Z), Leipzig, Markranstädt (G), Mügeln (Bez. Leipzig) (G), Oschatz, Pegau, Rötha, Wurzen und Zwenkau (G) (Z = Zweigstelle, G = auf Gerichtstage begrenzt).[6]
Im Jahr 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert.[7] Das Bezirksgericht Leipzig bestand bis 1992. Am 1. Januar 1993 wurde das Landgericht Leipzig wieder eingerichtet. Es ging aus dem Bezirksgericht hervor.
↑Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.