Nach dem Ende des Staates Österreich-Ungarn wurde für das Gebiet von Niederösterreich mit der Wahlordnung 1918 für die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung insgesamt 12 Wahlkreise geschaffen, wobei zu dieser Zeit auch noch Wien und das Gebiet um Znaim zu Niederösterreich gezählt wurde. Neben den sieben Wiener Wahlkreisen und dem Znaimer Wahlkreis war das heutige Niederösterreich in die Wahlkreise Viertel oberm Wienerwald, Viertel unterm Wienerwald, Viertel oberm Manhartsberg und Viertel unterm Manhartsberg unterteilt.[3] Nachdem Wien 1921 ein eigenständiges Bundesland geworden und das Gebiet um Znaim dem tschechoslowakischen Staat zugefallen war, bestanden auf dem Gebiet des Bundeslandes Niederösterreichs nur noch die Wahlkreise 8 bis 11, die weiterhin nach den vier Niederösterreichischen Vierteln benannt blieben.[4] Nachdem die Wahlordnung von 1923 von der austrofaschistischen Regierung 1934 außer Kraft gesetzt worden war, wurde die ursprüngliche Einteilung der Wahlkreise nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Verfassungsgesetz vom 19. Oktober 1945 weitgehend wieder eingeführt.[5] Zu kleineren Gebietsverschiebungen war es vor allem im Raum Wien gekommen, nachdem das 1938 geschaffene Groß-Wien wieder aufgelöst worden war, Teil der Wiener Umlandgemeinden jedoch dem Bundesland Wien zugeschlagen wurden. Zudem war es zwischen den Niederösterreichischen Wahlkreisen zu leichten Gebietsverschiebungen gekommen. Auch die Nationalrats-Wahlordnungsnovelle 1958 führte zu leichten Gebietsverschiebungen zwischen dem Wahlkreis Viertel unterm Wienerwald bzw. dem Wahlkreis Viertel unterm Manhartsberg berührte jedoch die prinzipielle Teilung Niederösterreichs in vier Vierteln nicht.[6] 1971 wurde mit der Nationalrats-Wahlordnung 1971 schließlich eine tiefgreifende Wahlkreisreform durchgeführt, mit der die Anzahl der Wahlkreise in Österreich auf nur noch neun reduziert wurde. Für das Bundesland Niederösterreich bestand in der Folge nur noch ein Wahlkreis, der Wahlkreis Niederösterreich (Wahlkreis 3).[7] Mit Inkrafttreten der Nationalrats-Wahlordnung 1992 wurde das österreichische Bundesgebiet schließlich in 43 Regionalwahlkreise unterteilt und somit ein drittes Ermittlungsverfahren eingeführt, wobei der Landeswahlkreis Niederösterreich (Wahlkreis 3) für das erste Ermittlungsverfahren in die sieben Regionalwahlkreise Weinviertel (3A), Waldviertel (3B), Mostviertel (3C), Niederösterreich Mitte (3D), Niederösterreich Süd (3E), Wien Umgebung (3F) und Niederösterreich Süd-Ost (3G) unterteilt wurde.[8] Der Landeswahlkreis Niederösterreich erhielt in der Folge 1993 35 Mandate zugewiesen,[9] wobei die Neuberechnung der Mandatsverteilung zwischen den Bundesländern im Jahr 2002 (nach den Ergebnissen der Volkszählung 2001) ein zusätzliches Mandat nach Niederösterreich wanderte.[10] 2013 erfolgte eine weitere Verschiebung eines Mandates von der Steiermark nach Niederösterreich, womit nunmehr 37 Mandate auf den Landeswahlkreis Niederösterreich entfallen.[11]