Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 die Stadt Ragnit mit 2191 Gerichtseingesessenen und 8 Ortschaften mit 755 Gerichtseingesessenen (zusammen also 2946 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Land- und Stadtrichter und zwei weitere Mitarbeiter beschäftigt. Sitz des Gerichtes war das Rathaus der Stadt und spätestens ab 1838 Burg Ragnit.[3] Nach dem Zusammenschluss umfasste der Gerichtsbezirk 36.032 Gerichtseingesessene. Am Gericht waren nun ein Direktor, sechs Richter und dreizehn weitere Mitarbeiter beschäftigt.[4] Sitz war die Burg Ragnit.
Mit Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurde eine Gerichtskommission Wischwill des Land- und Stadtgerichts Ragnit gebildet.[5]
↑Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
↑W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.
↑W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 99, Digitalisat.
↑W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 497, Digitalisat.
↑W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.