Dieser Artikel beschreibt den See Kudensee in Schleswig-Holstein. Für die gleichnamige Gemeinde siehe Kudensee (Gemeinde), für das Naturschutzgebiet siehe Kudensee und Umgebung.
Das Gebiet besitzt größere Röhrichtzonen, Bruchwaldreste und Weidengebüsche, das gesamte drei Kilometer lange Ufer ist bewachsen. Die Rohrdommel brütet hier, er ist Rastplatz für zahlreiche Zugvögel. Mit einem Tiefemmaximum von nur 1,2 Meter ist der See Hypertroph, aufgrund der starken Durchmischung durch den Wind herrschen von der Oberfläche bis zum Grund nahezu gleiche Temperatur- und Sauerstoffbedingungen, die nur bei geschlossener Eisdecke für Fische ungünstig verlaufen können. Der Boden besteht sowohl aus weichem Schlamm als auch aus hartem Sand.
Das Ministerium für Landwirtschaft fand 2006 insgesamt 14 Fischarten in dem See. Sehr häufig fand es Brachsen, Güstern, Rotaugen, Flussbarsche sowie Kaulbarsche. Im gesamten Uferbereich verstecken sich am Tag Aale. An Raubfischen fand es Hecht und Zander, in größerer Zahl kamen noch Ukelei und Moderlieschen vor. Der Artnachweis gelang für Gründling, Rotfeder, Schleie und Steinbeißer. Der einzige Fisch, dem es noch gelingt, durch die Absperrungen zum Nord-Ostsee-Kanal zu wandern, ist der Aal, der auf dem Weg aber auch Verluste in unbekannter Höhe erleidet. Ehemals vorkommende Arten wie Stint, Aland und Finte kamen früher selten, seit dem Bau der Entwässerungsbauten gar nicht mehr vor.
O. G. Meier (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein / Dithmarschen. Westholsteinische Verlagsanstalt Boyens, Heide 1984.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.): Seen - FischArtenKataster Schleswig-Holstein. Lebensraum Seen und Weiher"; Kiel Oktober 2006 S. 100–101.
Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen (Hrsg.): Chronik des Deich- und Hauptsielverbandes Dithmarschen, Bd. II: Darstellung des Entwässerungswesens, Vorfluter, Deichsiele und Schöpfwerke, Naturschutz und Landschaftspflege, Abwasserbehandlung, Verbandsverwaltung, Hemmingstedt 2008, Kapitel 17.1.