Die Kriegsflagge dient bei den Streitkräften als Symbol des Staates. Nicht zu verwechseln ist sie mit Feldzeichen, die die Streitkräfte oder Teilstreitkräfte als Organisation symbolisieren. Deren Gebrauch ersetzt nicht die Nationalflagge.
Die Berechtigung zum führen von Flaggen wird üblicherweise für die Marine in einem Flaggenregister eingetragen. Für die Schiffe wird ein Flaggenzertifikat erteilt, mit dem die Berechtigung zur Flaggenführung nachgewiesen werden kann. Im deutschen Kaiserreich war es ab dem 2. März 1886 den Angehörigen der deutschen Herrscherhäuser, sowie dem ersten Bürgermeister der freien Hansestädte erlaubt, auf Privatschiffen die deutsche Kriegsflagge zu führen.[1]