Kreistags-Kandidaten dürfen nicht mehr in zwei Wahlkreisen antreten.
Der neu gefasste § 9 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes lautet: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“
Wahlvorschläge konnten bis zum 27. März 2014 eingereicht werden.[2]
Ergebnisse
Endgültiges Ergebnis der Gemeinderatswahlen in Baden-Württemberg[3]
Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien mit Wählervereinigungen
4,1
4,5
gesamt (Rundungsdifferenz möglich)
100,0
100,0
Wahlbeteiligung
49,1 %
50,7 %
Die in Baden-Württemberg traditionell starken Wählervereinigungen erreichten zusammen 37,9 Prozent (+0,3). Die CDU erreichte 27,9 Prozent (−0,2). Die SPD, auf Landesebene kleiner Koalitionspartner der GRÜNEN, verlor leicht und erreichte mit 16,4 Prozent 0,4 Prozentpunkte weniger als 2009. Die Regierungspartei GRÜNE steigerte ihr Ergebnis von 7,4 auf 8,5 Prozent. Die FDP sackte auf 2,8 Prozent ab (−1,8).
Endgültiges Ergebnis der Kreistagswahlen in Baden-Württemberg[4]