In den Niederlanden wurde er am 9. Juni 1947 zunächst wegen Ermordung von 22 Gefangenen wie sein Bruder zum Tode verurteilt. Während man 1948 dessen Urteil vollstreckte, wurde das Strafmaß von Klaas Carel Faber am 14. Januar 1948 zu lebenslanger Freiheitsstrafe reduziert. Seine niederländische Staatsangehörigkeit hatte er zudem nach niederländischem Recht wegen seiner SS-Mitgliedschaft verloren.
Weihnachten 1952 floh er gemeinsam mit den Kriegsverbrechern Willem Polak (1915–1993), Herbertus Bikker (1915–2008), Antoine Touseul (1921–1991), Sander Borgers (1917–1985), Willem van der Neut (1919–1983) und Jacob de Jonge aus dem „Kuppelgefängnis“ von Breda (Niederlande) und setzte sich mit Hilfe eines bundesdeutschen Polizisten und ehemaligen Kriegskameraden über die Grenze in die Bundesrepublik Deutschland ab.[1] Dort lehnte man wiederholt die Auslieferung ab, da er als SS-Freiwilliger aufgrund eines Erlasses von 1943[2] als deutscher Staatsangehöriger galt und Deutsche nach damaligem Recht nicht ausgeliefert werden konnten.
Das Landgericht Düsseldorf lehnte 1957 die Aufnahme eines Hauptverfahrens gegen Faber mit der Begründung in dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) ab, da die Niederlande die Vorlage von Beweismitteln verweigert hätten. Vom Ruhrgebiet zog er 1961 nach Ingolstadt und arbeitete bis zur Rente bei der Auto Union GmbH (heute Audi) als Angestellter.
2004 ersuchten die Niederlande um Übernahme der Vollstreckung der Strafe durch den deutschen Justizvollzug, das Landgericht Ingolstadt wertete die Düsseldorfer Entscheidung von 1957 jedoch als Strafklageverbrauch und lehnte sowohl Vollstreckungsübernahme als auch weitere Ermittlungen ab.
Am 18. Mai 2011 entschied die Münchner Generalstaatsanwaltschaft, dass Faber aufgrund seiner fehlenden Zustimmung nicht an die Niederlande ausgeliefert werden könne.[6]
Im Januar 2012 wurde bekannt, dass die Ingolstädter Staatsanwaltschaft beim Landgericht Ingolstadt den Vollzug der Haftstrafe in Deutschland beantragt hatte.[7]
Am Rande seines zweitägigen Staatsbesuchs zum Feiertag der Befreiung vom Nationalsozialismus 2012 in den Niederlanden zeigte der deutsche BundespräsidentJoachim Gauck Verständnis für das niederländische Interesse an einer Strafverfolgung, verwies jedoch auf die Unabhängigkeit der Justiz.[8] Zuvor hatte es dort eine öffentliche Diskussion darüber gegeben, ob der Besuch insbesondere im Hinblick auf diesen Feiertag angemessen sei, solange Faber nicht ausgeliefert war.[9]
↑Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt vom 11. Mai 1943 (RGBl. I. S. 315)