Gemäss dem ersten Entwurf der helvetischen Verfassung vom Frühjahr 1798 sollten die Fürstabtei St. Gallen und die Stadt St. Gallen zusammen den Kanton St. Gallen bilden. Die ehemaligen Gemeinen Herrschaften Rheintal, Uznach, Rapperswil, Gaster und Sargans sowie die Untertanengebiete von Glarus und Zürich, Werdenberg und Sax-Forstegg, wären zum Kanton Sargans zusammengefasst worden, Glarus und Appenzell selbständig geblieben. Nach der Weigerung der Landsgemeindekantone, die helvetische Verfassung freiwillig anzunehmen, wurde nach deren gewaltsamer Unterwerfung eine Neueinteilung vorgenommen, mit dem Ziel, das Stimmengewicht der widerspenstigen Kantone in der Helvetischen Republik zu minimieren. Aus diesem Grund wurden die neuen Kantone Linth und Säntis gebildet, in denen jeweils diejenigen Gebiete, die als ehemalige Untertanengebiete als politisch zuverlässiger galten, die konservative Bevölkerung der Altkantone Glarus und Appenzell dominierte.
Mit der Mediationsakte von 1803 wurde die Souveränität der beiden Appenzell und Glarus wiederhergestellt und der Kanton St. Gallen wurde neu geschaffen, indem die Restgebiete der Kantone Säntis und Linth (ohne Höfe, March und Einsiedeln) vereinigt wurden.
Administrative Gliederung und Demographie
Der Kanton Säntis hatte ungefähr 141'000 Einwohner und war in folgende 13 Distrikte eingeteilt:[1]
Sankt Gallen (11'200 Einwohner), Hauptort St. Gallen
Beat Glaus: Der Kanton Säntis der Helvetik, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 142. Jg. 2024, S. 169–233
Markus Kaiser: Es werde St. Gallen! Revolution, Helvetik, Mediation und Kantonsgründung 1793–1803. Amt für Kultur des Kantons St. Gallen, St. Gallen 2003, ISBN 3-908048-42-7.