↑Neueinteilung des Königreichs Westphalen. Königliches Decret vom 19. Juli 1810, welches die Zusammensetzung der drei Departements, die aus den vormaligen Hannoverschen Provinzen gebildet werden, und die Vereinigung einiger anderer Theile des Königreichs mit jenen verfügt. In: Bulletin des lois du Royaume de Westphalie. BandII, Nr.78, 1810, S.355ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).