Jurisdiktion (lat.: iudicare, bzw. ius dicere „Recht sprechen“) bezeichnet:
- die rechtsprechende Gewalt, siehe Judikative
- den Bereich der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts bzw. das Einzugsgebiet der Gerichtsbarkeit eines Staates
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit eines kirchlichen Amtsträgers, insbesondere in der katholischen Kirche, siehe Jurisdiktion (Kirche)
Siehe auch:
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.