Julius von Sparre, Angehöriger der evangelisch-lutherischen Kirche, war ein Sohn des Amtmannes Johann Christoph Wangemann und dessen Ehefrau Christiane Caroline Antonie Wangeman, geborene Ludovici. Bis 1810 trug er noch den väterlichen Namen Wangemann, nannte sich ab da „Sparre von Wangenstein“ und nach der Aufnahme in die rheinische Adelsmatrikel im Jahr 1830 „von Sparre“.[1] Er nahm das Wappen der alten schwedischen Adelsfamilie Sparre an.
Am 26. April 1818 heiratete er in Schwarzenfels Luise Eleonore Henriette Freiin von Plessen (gestorben 1848 in Kassel), Tochter des Freiherren Caspar von Plessen aus Osnabrück und dessen Ehefrau Friederike Wilhelmine Louise Freiin von Plessen, geborene von Hager.[1]
In der Nachfolge des ersten Landrates des Kreises Wetzlar, Friedrich Felix Furkel, der zum 1. Juli 1822 pensioniert worden war und dessen als Vertretung eingesetzten Nachfolger Karl Ernst von Ernsthausen am 8. August 1822 und mit Dienstantritt zum 1. Oktober kommissarisch zum neuen Landrat in Wetzlar ernannt, blieb Julius nach seiner definitiven Ernennung mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) vom 20. Januar 1823 bis zu seiner Suspendierung am 16. Dezember 1845 in dieser Stellung. Julius von Sparre wurde nachfolgend durch Urteil vom 28. Januar 1848 vor dem westfälischen Oberlandesgericht verurteilt und schied endgültig aus dem Staatsdienst aus. Erst nach diesem Spruch konnte die Landratsstelle in Wetzlar neu besetzt werden. Bis dahin wurde sie durch Rudolph von Dewitz und Carl Diesterweg im Wege der Vertretung wahrgenommen.[1]
Einzelnachweise
↑ abcdefgHorst Romeyk: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Band69). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-7585-4, S.755f.
↑Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen, Gotha, Beckersche Buchhandlung, Nr. 207 vom 2. August 1834, Sp. 2507 f., Ausstellung des Gutes zum Verkauf von 1834.