Jens Maier

Jens Maier (2018)

Jens Maier (* 10. Februar 1962 in Bremen) ist ein deutscher Jurist, rechtsextremer Politiker (AfD) und Richter im vorzeitigen Ruhestand. Maier wird zum parteiinternen, formal aufgelösten „völkischen Flügel“ der AfD gezählt, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde. Der sächsische Verfassungsschutz stufte ihn 2020 als Rechtsextremisten ein. Von 2017 bis 2021 war Maier Mitglied des Deutschen Bundestags.

Leben einschließlich Tätigkeit als Richter

Maier wuchs in Bremen-Huchting auf und legte 1982 sein Abitur am Schulzentrum Huchting ab.[1] Laut seinen biografischen Angaben auf der Website des Deutschen Bundestags studierte er Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen, legte 1986 das erste Staatsexamen ab und absolvierte das Referendariat in Niedersachsen (zweites Staatsexamen 1991). Im selben Jahr zog er nach Dresden, war kurzzeitig Referent im Staatsministerium für Kultus in Sachsen, dann Staatsanwalt in Dresden, gefolgt von einer Dozententätigkeit an der Hochschule Meißen (FH). 1997 wurde Maier Richter am Landgericht Dresden[1] und blieb dort bis 2017 zuständig für Zivilsachen.[2]

Nach rassistischen Äußerungen (siehe unten) wurden Maier 2017 am Landgericht statt des Medien- und Persönlichkeitsrechts andere Zuständigkeiten zugewiesen und ein Verweis[3] ausgesprochen.[4][5] Nachdem er aus dem Bundestag ausgeschieden war, war er im März 2022 kurz als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde tätig. Im selben Monat untersagte das zuständige Dienstgericht ihm jedoch die Führung der Amtsgeschäfte. Im Dezember 2022 versetzte ihn das Gericht in den vorzeitigen Ruhestand. Maiers Revision dagegen wurde im Oktober 2023 zurückgewiesen.

Maier lebte 2018 getrennt von seiner Ehefrau; aus der Ehe hat er einen Sohn und eine Tochter.[6]

Politik und Einstufung

Von 1980 bis 1986 war Maier SPD-Mitglied. Im April 2013 trat er in die AfD ein. Maier wurde 2014 Mitglied des Landesschiedsgerichts der AfD[7][8] der AfD Sachsen und wurde 2020 wiedergewählt[9] und war ab 2016 stellvertretender Ortsgruppenleiter der Ortsgruppe Nordost in Dresden und stellvertretender Ortsbeirat in Blasewitz (Stand: 2017).[1][8]

Der Landesvorstand der AfD Sachsen leitete im Mai 2017 auf Betreiben Frauke Petrys entgegen einem Parteitagsbeschluss ein Parteiausschlussverfahren gegen Maier ein.[10][11][12] Er hatte u. a. die NPD gelobt („Der Antragsgegner lobt mehrfach und beharrlich die NPD und ist sich dabei der Tatsache bewusst, dass es sich um eine verfassungsfeindliche Partei handelt.“) und Verständnis für den Rechtsterroristen Breivik geäußert („im besonders abstoßenden Fall eines Kinder- und Massenmörders eine in der AfD bislang beispiellose Geschmacklosigkeit“).[13][14][15] Das galt aber bereits zu Beginn wegen großer innerparteilicher Unterstützung für Maier und dessen Ansichten generell als aussichtslos.[16] Gegen Petrys ausdrücklichen Wunsch wurde Maier auf dem Landesparteitag auf Platz zwei der Kandidatenliste für den Bundestag gewählt,[17] fünf von zwölf Mitgliedern des Landesvorstandes stellten sich gegen sie und den Generalsekretär Uwe Wurlitzer und veröffentlichten eine Protestnote zugunsten Maiers.[15] Der Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, für den Petry als Direktkandidatin für den Bundestag bereits bestimmt war, versuchte ihre Kandidatur rückgängig zu machen,[15] nahm davon aber nach Hinweisen auf rechtliche Fristen wieder Abstand.[17] Das Landesvorstandsmitglied Carsten Hütter bestätigte Ende November 2017 gegenüber dem Tagesspiegel, dass das Verfahren gegen Maier gestoppt worden sei, dies basiere auf einer breiten Zustimmung im Landesverband. Laut Hütter sprachen sich Vertreter der Kreisverbände, des Landesvorstandes und der Jungen Alternative für Maier aus.[18]

Innerhalb der AfD gehört Maier der völkisch-nationalistischen Gruppierung „Der Flügel“ um den thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke an;[19] er bezeichnete sich selbst als „kleinen Höcke“.[20] Ab 2019 bis zu seiner offiziellen Auflösung im April 2020 war Maier Obmann des „Flügels“ in Sachsen.[21] Medien wie Der Tagesspiegel[22][23] oder die FAZ[24] ordnen Maier als rechtsradikal ein, Die Zeit,[25] Deutschlandfunk[26] und Dresdner Neueste Nachrichten[27] bezeichneten ihn als „Rechtsausleger“ innerhalb der AfD. Der Extremismusforscher Kailitz sieht ihn in seiner Haltung zur „Herstellung von Mischvölkern […] komplett auf der Linie der NPD“.[28] Am 5. Oktober 2020 wurde bekannt, dass der sächsische Verfassungsschutz Maier als Rechtsextremist einstuft.[29][30] Zu seiner Unterstützung für den früheren Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz äußerte Maier, dass Kalbitz für ihn „immer noch zur Partei gehöre“, denn wer „in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert“ werde, der mache „irgendetwas verkehrt“.[31]

Bei der Bundestagswahl 2017 zog Maier auf dem zweiten Platz der Landesliste der AfD Sachsen in den Bundestag ein.[1] Als Direktbewerber im Bundestagswahlkreis Dresden I erreichte er 22,4 % der Wählerstimmen; Andreas Lämmel (CDU) erhielt 24,5 %. Von der AfD-Bundestagsfraktion wurde er zum Beiratsmitglied des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) bestimmt.[23] Er war Obmann und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, ordentliches Mitglied im Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz sowie im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss.[32] Wie bereits zur Bundestagswahl 2017 trat Maier zur Bundestagswahl 2021 für seine Partei im Bundestagswahlkreis Dresden I an und stand darüber hinaus auf Platz 2 der sächsischen AfD-Landesliste.[33] Er erzielte 18,8 % der Erststimmen und landete nach dem CDU-Kandidaten Markus Reichel (21,1 %) und Katja Kipping von der Linken (18,9 %) auf dem dritten Platz. Bei der Bundestagswahl 2021 gewann er weder das Direktmandat noch konnte er über die Landesliste der AfD in den 20. Deutschen Bundestag einziehen und schied aus dem Parlament aus.[34]

Richterlicher Beschluss zugunsten der NPD

Im Mai 2016 verbot Maier per einstweiliger Verfügung als zuständiger Richter des Landgerichts Dresden auf Antrag der NPD dem Extremismusforscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die NPD zu sagen, diese plane „rassistische Staatsverbrechen“.[35][36]

Kailitz hatte das Parteiprogramm der NPD und andere öffentliche und der Partei zuzuordnende Quellen ausgewertet und war zur – in einem Gastbeitrag in der Wochenzeitung Die Zeit wiederholten – Bewertung gelangt, dass die Partei im Regierungsfalle beabsichtige, „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland [zu] vertreiben, darunter deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund.“[37] Dies ergebe sich aus der explizit geäußerten Auffassung der NPD, dass deutsche Staatsbürger „anderer Rassen“ immer Fremde blieben, die aus Deutschland entfernt werden müssten, weil – so zitierte Kailitz die NPD weiter – „die Verleihung bedruckten Papiers (eines BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert […] Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu germanischstämmigen Deutschen.“[38] Die NPD klagte gegen Kailitz’ Bewertung, eine solche Politik lasse sich nur durch „Staatsverbrechen“ verwirklichen, mit der Begründung, wenn diese Politik nicht willkürlich, sondern in gesetzlichen Regeln erfolge, dann könne es sich gar nicht um Verbrechen handeln, sondern sie sei dann rechtmäßiges Staatshandeln.[39] Maier schloss sich dieser Auffassung inhaltlich an: „Ich weiß nicht, wie man, wenn man das Programm der NPD liest, auf Staatsverbrechen kommen kann“, denn wenn „jemand aufgrund von gesetzlichen Grundlagen zurückgeführt wird, ist das kein Staatsverbrechen.“[40] Er nahm Kailitz’ Einschätzung nicht als Meinungsäußerung, sondern als – rechtlich leichter untersagbare – Tatsachenbehauptung. Sein Beschluss erfolgte im Eilverfahren ohne Anhörung von Kailitz und drohte diesem bei Zuwiderhandlung „Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“ an.[41]

Kailitz sah sich in seiner Wissenschaftsfreiheit verletzt und legte Widerspruch ein. Der Beschluss wurde später von der zuständigen Kammer in voller Besetzung wieder aufgehoben. Im Hauptsacheverfahren, an dem Maier nicht mehr teilnahm, wurde die Klage der NPD im April 2017 endgültig abgewiesen.[42] Das Gericht bewertete Kailitz’ Einschätzungen als zulässige Meinungsäußerung, die sich die NPD entgegenhalten lassen müsse.[43] Der ursprüngliche Beschluss wurde u. a. von der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit gewertet: Kailitz habe sich jahrelang wissenschaftlich mit der NPD befasst und „Forschungsergebnisse öffentlich darzustellen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“. Ihre „Veröffentlichung gerichtlich zu unterbinden, schränkt die Freiheit der Wissenschaft unzulässig ein.“[44] Besondere Brisanz hatte der Beschluss auch deswegen, weil Kailitz im damals noch laufenden zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehört wurde, Maier also faktisch die Wiederholung von Aussagen verbot, um deren Abgabe an anderer Stelle Kailitz gerichtlich gebeten worden war.[45] Maier gab an, von der wissenschaftlichen Beschäftigung Kailitz’ mit der NPD und dessen Rolle als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht nichts gewusst zu haben, und „verwahrte sich dagegen, mit der NPD in Verbindung gebracht zu werden. Als Mitglied des Landesschiedsgerichts der AfD halte er es im Gegenteil für seine Aufgabe, Neonazis als Mitglieder der AfD nicht zu dulden.“[46]

Steffen Kailitz überprüfte, während die Klage der NPD noch lief, das Facebook-Konto Maiers und entdeckte dort „in Maiers zwischenzeitlich offenbar gesäuberter Liste“ verschiedene Politiker der Partei.[47] Ende 2016 fand sich noch der NPD-Vorsitzende Frank Franz auf der Freundesliste.[48]

Politische Positionen, Verfahren gegen Maier und Kontroversen

Facebook-Kommentare, insbesondere zu Muslimen und Asylbewerbern

Die Sächsische Zeitung analysierte im Januar 2017 über 100 Kommentare Maiers im sozialen Netzwerk Facebook. Dort äußerte er am 20. August 2014: „Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. Ich war kurz davor, die Hupe zu betätigen. Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden.“ Asylsuchende betrachtet Maier als „potenzielle Kriminelle“. Eine Äußerung im September 2014 lautete: „Was der Nationalsozialismus auf der politischen Strecke war, ist heute der Islam auf der religiösen“. Im Mai 2015 äußerte Maier, die Rote Armee könne nicht wirklich als Befreier Deutschlands angesehen werden: „Was die Amerikaner mit dem Sieg verbanden, kann man heute sehen. Wir sind nicht souverän und werden es nicht werden. Ist das Befreiung? Wir warten auf Befreiung.“ Des Weiteren verband sich Maier auf Facebook mit Nutzern, die sich von einem „illegalen Regime“ bedroht sahen und den Rechtsstaat als „Scheißstaat“ diffamierten. Er zeigte Sympathien für christliche Fundamentalisten, die Ideologie von Reichsbürgern sowie die Pegida-Bewegung.[49][50][51]

Rede über „Schuldkult“, „Mischvölker“ und NPD, Disziplinarverfahren

Im Januar 2017 trat Jens Maier als Vorredner von Björn Höcke im Brauhaus Watzke in Dresden auf. Dort redete Maier über die „Herstellung von Mischvölkern“, durch die die „nationalen Identitäten“ ausgelöscht werden sollten, was „einfach nicht zu ertragen“ sei. Zudem bezeichnete er die Aufarbeitung der NS-Verbrechen als „gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung, die uns einreden wollte, dass Auschwitz praktisch die Folge der deutschen Geschichte wäre.“ Er erkläre diesen „Schuldkult“ für „endgültig beendet“.[50] Über die NPD äußerte Maier, dass diese bis zum Aufkommen der AfD die einzige Partei gewesen sei, die „immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe.[2][52]

Im Gefolge der Rede sah das Landgericht Dresden das öffentliche Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit in Ehrschutz- und Medienverfahren als gefährdet an und strukturierte seine Zuständigkeiten – mit Maiers Einverständnis – derart um, dass entsprechende Verfahren in Zukunft nun in einer neugebildeten Zivilkammer ohne Maier stattfinden würden.[53]

Der Präsident des Landgerichtes Dresden erteilte Maier im Rahmen eines Disziplinarverfahrens weiterhin einen dienstlichen Verweis.[54] In der entsprechenden Pressemitteilung hieß es zur Begründung: „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Richter Maier zum damaligen Zeitpunkt Mitglied der u.a. für Presse- und Ehrschutzsachen zuständigen Kammer des Landgerichts und dort auch mit Verfahren der NPD befasst war, hätten seine Äußerungen zur NPD das Mäßigungsgebot verletzt. Mit seinen Beiträgen habe Richter Maier, dessen Beruf als Richter dabei immer bekannt gewesen sei, dem Ansehen der Justiz allgemein und des Landgerichts Dresden im Besonderen Schaden zugefügt.“[5] Maier verzichtete auf Rechtsmittel.[5]

Verständnis für den Rechtsterroristen Breivik

Auf einer Veranstaltung des von Jürgen Elsässer herausgegebenen rechtspopulistischen Magazins Compact äußerte Maier, wie Journalisten von Zeit online und des Vorwärts im Livestream verfolgten, Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik, der im Jahr 2011 77 Menschen ermordet hatte. Er sei aus „Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“. Grund sei die Einwanderung von „Kulturfremden“ gewesen. Außerdem nannte er das Buch Europa verteidigen des Bloggers „Fjordman“ als Anstoß für seine politische Betätigung. Beiträge Fjordmans hatte auch Breivik in seinem „Manifest“ zur Rechtfertigung zitiert. Unmittelbar nach dem Auftritt Maiers nahm Compact das Video der Veranstaltung vom Netz. Maier, der beteuerte, Breiviks Taten weder entschuldigt noch verharmlost zu haben, verfügt nach eigenen Worten über ein Manuskript seiner Rede, will dieses jedoch nicht herausgeben.[55][56][57]

Äußerungen als Beiratsmitglied des BfDT

Noch vor der ersten Sitzung des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – Gegen Extremismus und Gewalt kündigte Maier an, dass er in diesem Gremium „spezifisch deutsche Kultur“ erörtern wolle und die Chance sehe, „Licht in die dunkle Höhle linker und linksextremer Finanz- und Vereinsstrukturen zu bringen“.[58]

Rassistische Beleidigung Noah Beckers durch Mitarbeiter

Am 2. Januar 2018 wurde von Maiers Twitter-Account Noah Becker, der Sohn Boris Beckers, rassistisch beleidigt als „kleine[r] Halbneger“, nachdem Becker von seinen Erfahrungen mit rassistischen Angriffen in Berlin berichtet hatte, das im Vergleich zu London oder Paris eine eher „weiße Stadt“ sei. Maier gab an, den Tweet nicht selbst verfasst zu haben. Der Autor sei ein Mitarbeiter gewesen, den er abgemahnt habe. Mittlerweile bestehe das Arbeitsverhältnis zu dem Mitarbeiter nicht mehr.[59][60]

Zunächst war die Urheberschaft unklar, weswegen Maier vielfach selbst kritisiert und sanktioniert wurde. Die AfD Berlin forderte Maier zum Rücktritt auf.[61] Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bezeichnete den Tweet als unzweifelhaft rassistisch.[62] Der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, nannte das öffentliche Auftreten Maiers „unerträglich und völlig inakzeptabel“ und warf ihm „kalkulierte Provokation“ vor. Die Vorsitzende der Neuen Richtervereinigung Brigitte Kreuder-Sonnen wertete die Aussagen über Becker als „inakzeptabel dümmlich“.[63] Vom Landgericht Berlin wurde – nachdem Maier sich weder entschuldigt noch eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte – eine einstweilige Verfügung gegen Maier ausgesprochen, die ihm verbietet, seine rassistische Äußerung zu wiederholen.[64] Der Bundesvorstand der AfD mahnte Maier für seinen Tweet ab. Der Fraktionsvorstand der AfD-Bundestagsfraktion schloss sich dieser Abmahnung an.[65]

Noah Becker erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Maier.[66][67] Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete am 14. Februar 2018 ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Maier ein. Mit einem an Beckers Anwalt gerichteten Schreiben vom 5. Februar 2018 bat Maier um Rücknahme des Strafantrages, da die Äußerung, deren beleidigenden Charakter er anerkenne, nicht von ihm stamme, und bat um Entschuldigung.[68] Beckers Anwalt schloss eine Rücknahme des Strafantrages aus. Eine Forderung Beckers auf Zahlung von fünfzehntausend Euro Schmerzensgeld lehnte Maier ab, ebenso wie den Vorschlag Beckers, ersatzweise siebentausendfünfhundert Euro an eine karitative Organisation zu spenden. Stattdessen warf er Becker vor, „sich selbst zunächst rassistisch geäußert“ zu haben, und wer „austeilt“, müsse auch einstecken.[59]

Am 12. September 2018 teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit, dass sie das Strafverfahren gegen Maier eingestellt habe. Die Ermittlungen hätten bestätigt, dass die rassistischen Tweets von einem Mitarbeiter Maiers abgesetzt wurden. Gegen den Mann, der die Tweets einräumte, wurde zu dieser Zeit weiter ermittelt.[69] Am 15. Januar 2019 urteilte die 27. Pressekammer des Landgerichts Berlin, dass Maier als Accountinhaber an Becker ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen müsse.[70] Maier legte gegen das Urteil Berufung ein.[71][72] Ende Juli 2019 wurden Becker in einem Vergleich 7500 Euro Schmerzensgeld von Maier zugestanden. Außerdem bekam Becker die Anwaltskosten ersetzt.[73]

Verbaler Angriff auf Fraktionskollegin Verena Hartmann

Nach einem heftigen verbalen Angriff Maiers auf seine dem gemäßigten Parteiflügel angehörende Fraktionskollegin Verena Hartmann im Januar 2018 kündigte die AfD-Fraktion an, zwischen beiden ein Mediationsverfahren durchzuführen.[74] Als Folge dieses Vorfalls wollte die AfD-Bundestagsfraktion fraktionsinterne Verhaltensregeln und einen Strafkatalog für Verstöße gegen diese Regeln ausarbeiten.[75]

Rückkehr in den Richterdienst, vorzeitiger Ruhestand und weitere Disziplinarverfahren

Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag stellte Jens Maier den Antrag auf Rückkehr in den Richterdienst.[76] Die sächsische Justizministerin Katja Meier teilte mit, dass es einen Rückkehranspruch gebe und „Herr Maier mit Wirkung vom 14. März 2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt“ werde.[77] Jedoch sei von ihr beim zuständigen Dienstgericht auch ein Antrag gemäß § 31 Deutsches Richtergesetz auf Versetzung in den Ruhestand gestellt worden.[78] Dieser Paragraph erlaubt das Versetzen in den Ruhestand, „wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden“.[79] Am 25. März 2022 untersagte das Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig ihm nach § 35 Deutsches Richtergesetz bis auf Weiteres, die Amtsgeschäfte als Richter wahrzunehmen.[80][81] Im Dezember 2022 entschied es, Maier in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen.[82][83] Maiers Revision dagegen wurde im Oktober 2023 vom Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Er biete keine Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.[84]

Im März 2022 leitete das Landgericht Dresden gegen Jens Maier zudem ein (weiteres) Disziplinarverfahren ein.[85] Es bestehe „der Verdacht, dass Jens Maier die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt“ habe.[85] Am 30. Juli 2023 wurde Disziplinarklage vor dem Dienstgericht für Richter erhoben.[86] Ein Disziplinarverfahren ist unabhängig von den Entscheidungen über die Anträge nach §§ 31 und 35 Deutsches Richtergesetz.[85] Außerdem wurde auch das erstmalige Einsetzen einer Richteranklage in der Bundesrepublik gegen Maier diskutiert; die sächsische Landtagsfraktion der Grünen ließ ein entsprechendes Rechtsgutachten anfertigen, das bis zum März 2022 erstellt wurde.[87]

Anfang Juni 2024 leitete die sächsische Justizministerin ein drittes Disziplinarverfahren gegen Maier ein. Ihm wird vorgeworfen, sich im Rahmen eines Parteiamtes aktiv in der sächsischen AfD als einer vom sächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu betätigen und sich bei der entsprechenden Bewerbungsrede sich nicht vereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung geäußert zu haben.[88]

Im November 2024 entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig, dass Maier Pension und Ruhegeld behält. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.[89]

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Einzelnachweise

  1. a b c d Jens Maier, AfD. In: Archiv. Deutscher Bundestag, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  2. a b Sven Eichstädt: AfD: Richter Jens Maier lobt Björn Höcke und die NPD. In: Die Welt. 19. Januar 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  3. § 64 I Richtergesetz.
  4. Verweis für AfD-Richter Jens Maier. In: Sächsische Zeitung. 11. August 2017, abgerufen am 23. November 2018.
  5. a b c 11.08.2017 – Pressemitteilung 6/17 – Disziplinarverfügung gegen Richter Jens Maier erlassen. Landgericht Dresden, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  6. Ansgar Siemens: Mit harter Hand. In: Spiegel Online. 15. Mai 2018, abgerufen am 15. Mai 2018.
  7. Landesschiedsgericht. In: AfD Sachsen. Archiviert vom Original am 13. August 2017; abgerufen am 12. August 2017.
  8. a b BUNDESTAGSWAHL 2017 | DIREKTKANDIDATEN AUS SACHSEN, Jens Maier (AfD). In: mdr.de. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  9. AfD Sachsen wählte Landesvorstand und Landesschiedsgericht. In: afdkompakt.de. 4. März 2020, abgerufen am 7. Oktober 2023: „Außerdem wurden in das Landesschiedgericht folgende Richter gewählt: 1. Schiedsrichter: Jens Maier, 2. Schiedsrichter: Norbert Mayer, 3. Schiedsrichter: Peter Oehlcke“
  10. Stefan Locke, Dresden: Ärger in der AfD: Petry vs. Maier. In: FAZ.NET. 18. Mai 2017, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. Februar 2018]).
  11. Matthias Meisner: AfD-Funktionäre in Sachsen rebellieren gegen Petry. In: Tagesspiegel. 22. Mai 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  12. Tilman Steffen, Michael Heck, Tilman Steffen: AfD: Petry beantragt Parteiausschluss von Bundestagskandidat Maier. In: Die Zeit. 19. Mai 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  13. Stefan Locke, Dresden: AfD in Sachsen: Applaus für Schimpftiraden gegen Petry. In: FAZ.NET. 9. Juni 2017, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 9. März 2018]).
  14. Stefan Locke, Dresden: Ärger in der AfD: Petry vs. Maier. In: FAZ.NET. 18. Mai 2017, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. Februar 2018]).
  15. a b c AfD-Funktionäre in Sachsen rebellieren gegen Petry. Abgerufen am 9. März 2018.
  16. Tim Schulz: Die Landesliste der AfD-Sachsen: Hardliner besetzen Spitzenplätze. In: Endstation Rechts. 9. August 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  17. a b Stefan Locke, Dresden: AfD in Sachsen: Applaus für Schimpftiraden gegen Petry. In: FAZ.NET. 9. Juni 2017, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 9. März 2018]).
  18. Matthias Meisner: Parteiausschlussverfahren gegen „kleinen Höcke“ gestoppt. In: Tagesspiegel. 29. November 2017, abgerufen am 29. November 2017.
  19. Einschätzung von Steffen Kailitz, in: Christian Jakob: AfD-Richter in Dresden: Herr Maier erwacht. In: die tageszeitung. 12. September 2017, abgerufen am 10. Februar 2018.
  20. „Kleiner Höcke“: AfD-Chefin Petry will umstrittenen Richter Maier loswerden. In: Westfalen-Blatt. 18. Mai 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  21. Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2020. Staatsministerium des Inneren, Freistaat Sachsen, S. 43, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  22. Frank Jansen: Verfassungsschutz stuft AfD als „Prüffall“ ein. In: Tagesspiegel. 15. Januar 2018.
  23. a b Matthias Meisner: Nach Einzug der AfD in den Bundestag: Erinnerungskultur mit Rechtsradikalen. In: Tagesspiegel. 29. November 2017.
  24. Stefan Locke: Applaus für Schimpftiraden gegen Petry. In: FAZ 9. Juni 2017.
  25. Toralf Staud: Wie gefährlich die AfD wird, bestimmt die Union. In: Die Zeit. 24. September 2017.
  26. Bastian Brandau: Zweifel an der juristischen Unabhängigkeit. In: Deutschlandfunk. 2. Februar 2017.
  27. Halber AfD-Landesvorstand tritt zurück. In: Dresdner Neueste Nachrichten. 29. September 2017.
  28. zit. nach: Olaf Sundermeyer und Markus Pohl: Gibt es bald wieder Berufsverbote? RBB-Online, abgerufen am 9. März 2018.
  29. Sachsen: Verfassungsschutz stuft AfD-Politiker Jens Maier als Rechtsextremisten ein. In: rnd.de. 5. Oktober 2020, abgerufen am 5. Oktober 2020.
  30. AfD-Politiker : Verfassungsschutz stuft Jens Maier als rechtsextrem ein. DER SPIEGEL (online), 5. Oktober 2020, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  31. Gauland warnt die AfD vor Spaltung www.welt.de, 6. Februar 2021
  32. [1]
  33. Wahlvorschläge und Bewerberstatistik auf wahlen.sachsen.de, abgerufen am 8. September 2021.
  34. Andreas Weller: Weshalb kein Dresdner mehr für die AfD im Bundestag ist. 27. September 2021, abgerufen am 7. Oktober 2023.
  35. Matthias Meisner: Sachsen: Richter mit AfD-Parteibuch hilft der NPD. In: Tagesspiegel. 20. Mai 2016, abgerufen am 5. Dezember 2022.
  36. LG Dresden, Beschluss vom 10. Mai 2016 – 3 O 925/16 EV
  37. Steffen Kailitz: NPD: Unrecht behalten. In: Die Zeit. 6. Oktober 2016, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  38. zitiert nach Steffen Kailitz, in: NPD: Unrecht behalten. In: Die Zeit. 6. Oktober 2016, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  39. vgl. Steffen Kailitz: NPD: Unrecht behalten. In: Die Zeit. 6. Oktober 2016, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  40. Jens Maier zitiert nach, Sven Eichstätt, in: NPD darf Planung von Staatsverbrechen unterstellt werden. Abgerufen am 11. Februar 2018.
  41. Christian Bommarius: Landgericht Dresden: Richter mit AfD-Parteibuch gibt NPD recht. In: Frankfurter Rundschau. 19. Mai 2016, abgerufen am 12. August 2017.
  42. Medieninformation 5/17. In: Landgericht Dresden. 28. April 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  43. Tilman Steffen, Michael Heck, Tilman Steffen: Dresden: NPD kann Politologen nicht den Mund verbieten. In: Die Zeit. 28. April 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  44. Vorstand und Beirat der DVPW: Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW). Abgerufen am 11. Februar 2018.
  45. LTO: LG Dresden verbietet Forscher Aussagen über NPD. In: Legal Tribune Online. (lto.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  46. so Maier gegenüber der Süddeutschen Zeitung, siehe: Heribert Prantl: Richter mit AfD-Parteibuch hilft der NPD. In: sueddeutsche.de. 2016, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  47. Christian Jakob: AfD-Richter in Dresden: Herr Maier erwacht. In: Die Tageszeitung: taz. 12. September 2017, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 10. Februar 2018]).
  48. Tilman Steffen, © Michael Heck, Tilman Steffen: AfD Sachsen: Wo Höcke die Hoffnung ist. In: Die Zeit. 15. September 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 9. März 2018]).
  49. Karin Schlottmann und Ulrich Wolf: Die Würde des Amtes. In: Sächsische Zeitung. 20. Januar 2017, abgerufen am 23. November 2018.
  50. a b Ronja Ringelstein: Der Richter von der AfD: Ein Demagoge in Robe. In: Der Tagesspiegel. 24. Januar 2017, abgerufen am 5. Januar 2018.
  51. Matthias Meisner: „Die Unabhängigkeit der Justiz und ihre Grenzen. Die Brandrede von Höcke, ein Dresdner Richter und ein Geraer Staatsanwalt.“ In: ders./Heike Kleffner (Hrsg.): Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz. Herder, Freiburg 2019, S. 212
  52. Justiz – Landgericht Dresden entzieht AfD-Richter mehrere Verfahren. In: Dresdner Neueste Nachrichten. 31. Januar 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  53. LTO: Nach Skandal-Rede: Neue Zuständigkeit für AfD-Richter. In: Legal Tribune Online. (lto.de [abgerufen am 12. Februar 2018]).
  54. Landgericht Dresden erteilt Jens Maier Verweis. (Memento vom 7. Januar 2018 im Internet Archive) In: MDR. 11. August 2017.
  55. Matthias Meisner: Jens Maier aus Sachsen: AfD-Politiker äußert Verständnis für Rechtsterrorist Anders Breivik. In: Tagesspiegel. 21. April 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  56. Robert Kiesel: AfD-Politiker Jens Maier: Breivik handelte aus Verzweiflung. In: Vorwärts (Deutschland). 20. April 2017, abgerufen am 12. August 2017.
  57. Matthias Meisner: „Die Unabhängigkeit der Justiz und ihre Grenzen. Die Brandrede von Höcke, ein Dresdner Richter und ein Geraer Staatsanwalt.“ In: ders./Heike Kleffner (Hrsg.): Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz. Herder, Freiburg 2019, S. 213
  58. Matthias Meisner: „Die Unabhängigkeit der Justiz und ihre Grenzen. Die Brandrede von Höcke, ein Dresdner Richter und ein Geraer Staatsanwalt.“ In: ders./Heike Kleffner (Hrsg.): Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz. Herder, Freiburg 2019, S. 215
  59. a b Beleidigungen in Tweets: AfD-Politiker wirft nun Noah Becker Rassismus vor. In: FAZ.NET. 24. März 2018, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 28. März 2018]).
  60. Rassistischer Kommentar: AfD-Abgeordneter hetzt gegen Sohn von Boris Becker. In: FAZ.net. 3. Januar 2018, abgerufen am 10. Januar 2018.
  61. Empörung über AfD-Politiker Maier. In: tagesschau.de. Abgerufen am 4. Januar 2018.
  62. Nach Tweet über Noah Becker: Meuthen: Äußerung von Maier ist rassistisch. In: faz.de, 4. Januar 2018
  63. LTO: AfD-MdB Jens Maier: Wie weit dürfen Richter gehen? In: Legal Tribune Online. (lto.de [abgerufen am 11. Februar 2018]).
  64. Tweet über Noah Becker: Einstweilige Verfügung gegen AfD-Politiker. In: tagesspiegel.de. Der Tagesspiegel, 10. Januar 2018, abgerufen am 10. Januar 2018.
  65. Nach rassistischem Tweet: AfD-Mann Maier von eigener Partei abgemahnt. In: Focus Online. Abgerufen am 23. Januar 2018.
  66. Noah Becker erstattet Strafanzeige gegen AfD-Abgeordneten Maier. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung, 7. Januar 2018, abgerufen am 10. Januar 2018.
  67. Noah Becker zu Rassismus – „Menschen mit Hass müssen wir Liebe geben“. In: spiegel.de. 6. Januar 2018, abgerufen am 7. Januar 2018.
  68. Jens Maier wollte offenbar Ermittlungsverfahren verhindern. In: Zeit Online. 16. Februar 2018, abgerufen am 21. Februar 2018.
  69. Verfahren gegen AfD-Richter Jens Maier wegen Beleidigung von Noah Becker eingestellt. In: Dresdner Neueste Nachrichten. 12. September 2018, abgerufen am 14. September 2018.
  70. Landgericht Berlin (Zivilkammer 27), Urteil vom 15. Januar 2019 – 27 O 265/18
  71. Ansgar Siemens: AfD-Rechtsaußen muss Noah Becker Schmerzensgeld zahlen. Der Spiegel, 15. Januar 2019, abgerufen am 16. Januar 2019.
  72. AfD-Politiker wehrt sich gegen Schmerzensgeld-Urteil
  73. Spiegel Online: AfD-Politiker überweist Noah Becker 7500 Euro Schmerzensgeld. Abgerufen am 12. Oktober 2019.
  74. Markus Wehner: Mediation in der AfD-Fraktion, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31. Januar 2018, S. 4.
  75. Jens Schneider: Parlamentarischer Benimmkurs für AfD-Abgeordnete. In: Süddeutsche Zeitung. 30. Januar 2018, abgerufen am 5. Februar 2018.
  76. AfD-Politiker Maier will wieder Richter sein. MDR, 6. Januar 2022, abgerufen am 12. Februar 2022.
  77. Fall Jens Maier: Wie sich Sachsen gegen Rückkehr eines Ex-AfD-Abgeordneten in die Justiz weht. In: spiegel.de. 12. Februar 2022, abgerufen am 6. Dezember 2022.
  78. Rechtsextremer Richter Jens Maier soll in den Ruhestand versetzt werden. In: Freie Presse. 12. Februar 2022, abgerufen am 12. Februar 2022.
  79. Klaus F. Gärditz: Richter Jens Maier soll in den Ruhestand versetzt werden: Ist das die Lösung für den Fall Maier? In: Legal Tribune Online. 12. Februar 2022, abgerufen am 13. Februar 2022 (Gastbeitrag).
  80. Pressesprecherin Anna Gürtler: Entscheidung des Richterdienstgerichts: Jens Maier darf bis auf Weiteres nicht als Richter tätig werden. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, 25. März 2022, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  81. Jens Maier in Sachsen: Gericht untersagt Richter die Amtsgeschäfte. In: Der Spiegel. 25. März 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 25. März 2022]).
  82. Richterdienstgericht Sachsen, Urteil vom 1. Dezember 2022 – 66 DG 2/22
  83. Pressesprecherin Anna Gürtler: Entscheidung des Richterdienstgerichts: Jens Maier zum Schutz der Rechtspflege in den Ruhestand versetzt. Pressemitteilung. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, abgerufen am 1. Dezember 2022.
  84. Bundesgerichtshof – Dienstgericht des Bundes – bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand. Pressemitteilung. Bundesgerichtshof, 5. Oktober 2023, abgerufen am 5. Oktober 2023 (Zum Urteil vom 5. Oktober 2023, Az. RiZ(R) 1/23).
  85. a b c Pressesprecherin Anna Gürtler: Landgericht Dresden leitet Disziplinarverfahren gegen Jens Maier ein. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, 14. März 2022, abgerufen am 3. Dezember 2022.
  86. Disziplinarklage vor dem Richterdienstgericht erhoben. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, 17. August 2023, abgerufen am 17. August 2023.
  87. Alexander Preker, Dietmar Hipp: Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter als Richter : Staatsrechtler rät zur Vorbereitung einer Richteranklage im Fall Maier. In: Spiegel online. 22. März 2022, abgerufen am 2. Dezember 2022.
  88. Justizministerin Katja Meier leitet weiteres Disziplinarverfahren gegen den Richter a. D. Jens Maier ein. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, 4. Juni 2024, abgerufen am 4. Juni 2024.
  89. Nach Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche. In: mdr.de. 28. November 2024, abgerufen am 29. November 2024.