Die Aufgaben der Militärpolizei übernehmen traditionell die Carabinieri. Von den ehemals 13 Militärgefängnissen ist heute nur noch das in Santa Maria Capua Vetere bei Neapel vorhanden, das vom Heer unterhalten wird. Im Militärgefängnis Santa Maria Capua Vetere können auch verurteilte Zivilpolizisten und Beamte anderer Verwaltungen auf eigenen Wunsch ihre Freiheitsstrafe verbüßen.
Geschichte
Die Geschichte der italienischen Militärjustiz hat ihre Ursprünge in den Militärreformen des Herzogs Emanuel Philibertvon Savoyen. Seit 1582 stand ein Generalkriegsauditor dem Militärjustizwesen vor. Letzterem nachgeordnet waren später Divisions- und Regiments-Kriegsgerichte. 1859 wurde dieses System im Zug der Einführung eines Militärstrafgesetzbuches abgeschafft. Stattdessen errichtete man territoriale Militärgerichte, Kriegsgerichte bei mobilisiertenGroßverbänden und ein letztinstanzliches Oberstes Kriegsgericht. Diese Organisation des Königreiches Sardinien-Piemont wurde 1861 im Zug der Einigung Italiens übernommen. Zu kleineren Änderungen und Umbenennungen kam es 1869 mit den neuen Militärstrafgesetzen für Heer und Marine.
In Friedenszeiten gab es neben dem Obersten Militärgericht in Rom in jedem der meist zwölf Korpsbezirke (Territorialkommandos, Wehrkreise) ein Militärgericht, die Marine unterhielt zeitweise bei ihren Küstenabschnittskommando jeweils ein eigenes Marinegericht. Von 1981 bis 2007 gab es einheitliche Militärgerichte erster Instanz in Turin, Verona, Padua, La Spezia, Rom, Neapel, Bari, Palermo und Cagliari, dazu kam das militärische Appellationsgericht in Rom mit Zweigstellen in Verona und Neapel sowie die militärische Generalstaatsanwaltschaft beim obersten Kassationsgericht. Das Selbstverwaltungsorgan Consiglio della Magistratura Militare wurde 1988 eingeführt. Mit der Ende 2007 eingeleiteten Reform wurde das Militärjustizwesen drastisch verkleinert.