Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (englischInternational Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, ICRMW), kurz UN-Wanderarbeiterkonvention, ist eine von den Vereinten Nationen getragene Konvention, die der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen dient. Die Konvention legt fest, wie die allgemeinen Menschenrechte im Besonderen für Wanderarbeiter anzuwenden sind. Mit ihr wurde erstmals eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe geschaffen.
Der Schutz der UN-Wanderarbeiterkonvention erstreckt sich auch auf Personen, die sich illegal im Land aufhalten oder illegal einer Beschäftigung nachgehen.[1] Bestimmte Personen sind von der UN-Wanderarbeiterkonvention ausgenommen, etwa Angestellte internationaler Organisationen, Diplomaten, Entwicklungshelfer in staatlichen Hilfsprogrammen, Flüchtlinge, Staatenlose, Studenten und Praktikanten sowie (im Allgemeinen) Seefahrer und Offshore-Arbeiter.[2]