Laut Verordnung ist der wesentliche Schutzzweck die Erhaltung des reich strukturierten Gebietes mit seinem Mosaik aus Magerweiden, Streuobstbeständen. Hecken, Brachen, Schilfröhrichten, Großseggenrieden, Mähwiesen, bachbegleitenden Hochstaudenfluren und Saumgesellschaften als Lebensraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3.