Hofgericht Stade

Das Hofgericht Stade war ein ständisches Gericht im Erzstift Bremen, Herzogtum Bremen-Verden und dessen Nachfolgestaaten bis zum Königreich Hannover mit Sitz in Stade.

Geschichte

Die Landstände in Bremen waren nicht bereit, sich einem rein landesherrlichen Gericht zu unterwerfen und setzten durch, dass ab dem Jahr 1517 Hof- oder Richttage stattfanden. Dies waren Sitzungen eines sowohl vom Erzbischof als auch den Ständen besetzten Gerichts mit einzelnen Tagungen im Jahr in Bremen und in Stade. Ab 1564 wurde es als „Hofgericht“ bezeichnet. Der Landesherr stellte den Präsidenten des Gerichtes, Prälaten und Ritterschaft stellten jeweils zwei bis vier Mitglieder und die drei Städte Bremen und Stade je drei, Buxtehude einen. Zuständig war das Gericht für Klagen der Stände und ihrer Mitglieder untereinander. Mit dem Übergang des Erzstifts Bremen an Schweden 1647/48 endete die Geschichte das Hofgerichts zunächst; besetzungsbedingt hatte das Gericht bereits seit 1645 nicht mehr getagt.

In ihrer Präliminarresolution vom 5. Februar 1649 erklärte die schwedische Krone die grundsätzliche Zustimmung zu einer Wiederherstellung des Hofgerichtes. Auch die Regierungsordnung von 1652 ging von einer Wiedererrichtung aus. Die Umsetzung scheiterte jedoch zunächst an der Uneinigkeit der Stände, wie die Richter gewählt werden sollten. Karl X. Gustav von Schweden ordnete daher mit königlichem Patent, betreffend die Wiedereröffnung von Hof- und Oberlandgericht vom 29. Februar 1656 ohne Mitwirkung der Stände die Neugründung an. Das Hofgericht sollte dabei mit dem Personal des Oberlandgerichtes besetzt werden. Diese Konstruktion wurde von den Ständen nicht akzeptiert und das Gericht erzielte so keine Wirkung. 1672 wurde das Hofgericht in bisheriger Form auf Drängen der Stände wieder eingerichtet. Übergeordnet war in der Schwedenzeit das Wismarer Tribunal. Kurhannover übernahm 1715/16 beide Gerichte.

In der Franzosenzeit wurde das Gericht 1810 aufgehoben, siehe Justizwesen im Königreich Westphalen. Nach dem Abzug der Franzosen wurde das Gericht 1813 neu eingerichtet. Im Königreich Hannover bestand das Gericht aus den Mitgliedern der Justizkanzlei Stade und acht von den Ständen bestimmten Richtern. Es trat viermal im Jahr zusammen. Die Gerichtsordnung vom 4. Dezember 1672 war weiterhin in Kraft.[1] 1832 wurde das Hofgericht aufgehoben.

Richter

Literatur

  • Kjäll A. Modéer: Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone im deutschen Reichsterritorium, Band 1, ISBN 91-85190-04-7, S. 65f., 181 f., 395 f. , Digitalisat.

Einzelnachweise

  1. Staats- und Adress-Kalender für das Königreich Hannover, 1830, S. 177, Digitalisat.

Content Disclaimer

Informasi ini disarikan dari Wikipedia dan disajikan kembali untuk tujuan edukasi. Konten tersedia di bawah lisensi CC BY-SA 3.0. Kami tidak bertanggung jawab atas ketidakakuratan data yang bersumber dari kontribusi publik tersebut.

  1. The information displayed on this website is sourced in part or in whole from Wikipedia and has been adapted for the purpose of restating it. We strive to provide accurate and relevant information, however:
  2. There is no guarantee of absolute accuracy. Wikipedia is an open, collaborative project that can be edited by anyone, so information is subject to change.
  3. It is not intended to constitute professional advice. The content displayed is for informational and educational purposes only. For important decisions (e.g., medical, legal, or financial), please consult a professional.
  4. Content copyright. Wikipedia is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike License (CC BY-SA). This means that content may be reused with appropriate attribution and shared under a similar license.
  5. Responsible use. Any risk arising from the use of information from this website is entirely the responsibility of the user.