Der Himmler-Erlass vom 20. Juni 1938 (Runderlaß des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 20. Juni 1938) war ein Erlass Heinrich Himmlers zum Verbot von acht noch bestehenden katholischenKorporationsverbänden und deren Mitgliedsverbindungen. Begründet wurde das Verbot damit, dass „das Weiterbestehen von Studenten- und Altherrenverbänden außerhalb des NS-Studentenbundes und des NS-Altherrenbundes als den hierfür zuständigen Parteigliederungen politisch nicht tragbar“ sei.[1] Der kurz zuvor geschaffene NS-Altherrenbund, dem beizutreten sich viele Altherrenvereine, insbesondere die der katholischen Verbände, verweigert hatten, sollte durch Himmlers Erlass gestärkt werden.
↑zitiert nach: Michael Grüttner: Studenten im Dritten Reich. F. Schöningh, Paderborn u. a. 1995, ISBN 3-506-77492-1, S. 321 (Zugleich: Berlin, Technische Universität, Habilitations-Schrift).