Heinrich Camerarius war der Sohn des Braunschweiger Kaufmanns Hans Kemmer († 1549) und dessen Frau Kunigunde, geb. Pelt.[1] Er wurde in Braunschweig von Joachim Mörlin unterrichtet[2] und begann 1566 ein Studium an der Universität Wittenberg. Bereits nach zwei Monaten wechselte er an die Universität Rostock. Dort wurde er 1570 zum Magister und 1574 zum Lizenziat der Rechte promoviert. Er wurde zum Syndikus der HansestadtRostock und 1578 zum ordentlichen Professor der Rechte an der Universität ernannt. Seine Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte am 13. August 1579. Er hielt Vorlesungen über das lübische Recht und dessen Modifikationen in Rostock. Camerarius vertrat in seinen Schriften über das römische Recht die humanistischen Auffassungen von Jacques Cujas. In den Jahren 1583, 1589 und 1595 war er Rektor der Universität.
Heinrich Camerarius starb 1601 während einer Reise bei der Rückkehr von Salzwedel nach Rostock in der Nähe von Gieseritz und wurde in Rostock begraben. Er war seit 1575 mit Margarete Dobbin (1554–1626) verheiratet.[3] Ihre Tochter Margarethe heiratete den Rechtsgelehrten Martin Chemnitz (1561–1627).
Johann Bernhard Krey: Andenken an die rostockschen Gelehrten aus den drei letzten Jahrhunderten. Rostock 1816, S. 40–43. (Digitalisat)
Otto Krabbe: Die Universität Rostock im fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert. Stillersche Hofbuchhandlung, Rostock und Schwerin 1854, S. 697f (Digitalisat: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10703011-8)
↑Ulrich Bubenheimer: Thomas Müntzer. Herkunft und Bildung. In: Studies in Medieval and Reformation Traditions. Bd. 46, 1989, ISBN 978-90-04-08850-4, S. 266 (GoogleBooks).
↑Eckhard Düker: Freudenchristentum: Der Erbauungsschriftsteller Stephan Praetorius. In: Arbeiten zur Geschichte des Pietismus. Bd. 38, Vandenhoeck & Ruprecht, 2003, ISBN 978-3-525-55822-5, S. 41 (GoogleBooks)