Das Haus Mecklenburg (auch Obodriten), in der wissenschaftlichen Forschung vornehmlich als Niklotiden bezeichnet, ist die aus dem Stammesverband der Abodriten hervorgegangene Dynastie, die insgesamt 751 Jahre – von 1167 bis 1918 – beinahe ununterbrochen über Mecklenburg herrschte.
Stammvater des Geschlechts ist Niklot (um 1100–1160), Fürst der Abodriten, Kessiner und Zirzipanen, der 1160 im Kampf gegen Herzog Heinrich den Löwen fiel. Abstammung und Herkunft Niklots sind unbekannt. Sein Sohn Pribislaw musste sich nach der verlorenen Schlacht bei Verchen im Jahr 1164 Heinrich unterwerfen, wurde Christ und erhielt 1167 große Teile seines väterlichen Erbes von Heinrich als sächsisches Lehen zurück. Die Mecklenburg bei Wismar (auch Mikelburg, Mikelenburg oder Wiligrad genannt) wurde 1256 als Fürstensitz von Wismar abgelöst. Inzwischen waren jedoch weitere Fürstensitze im obodritischen Herrschaftsgebiet entstanden. Pribislaws Nachfahren wurden 1348 zu Herzögen ernannt, seither führen alle Mitglieder des Hauses den Titel Herzog zu Mecklenburg. Mit Albrecht III. stellten die Obodriten von 1364 bis 1389 auch einen König von Schweden. Seit 1806 souverän, wurden sie 1815 in zwei Linien (Schwerin und Strelitz) zu Großherzögen erhoben und als solche 1871 zu regierenden Bundesfürsten des Deutschen Reichs, bis zur Novemberrevolution von 1918.
Mit Juliana, Tochter des nachgeborenen Herzogs Heinrich zu Mecklenburg aus der Schweriner Linie, stellte das Haus Mecklenburg auch von 1948 bis 1980 die regierende Königin der Niederlande.
Teilherrschaften
Die mecklenburgische Landesgeschichte ist gekennzeichnet durch wiederholte dynastische Landesteilungen, wobei die einzelnen Teillande bis 1918 stets nur beschränkt autonome Glieder des mecklenburgischen Gesamtstaates blieben:
1815 empfingen beide mecklenburgischen Regenten auf dem Wiener Kongress gemeinsam eine Titelaufbesserung als Großherzöge von Mecklenburg. Beide Landesteile wurden fortan als Großherzogtümer bezeichnet. Lediglich der Landesteil Mecklenburg-Schwerin vollzog im Zuge der 1848er Reformen den Schritt zu einem modernen Verfassungsstaat mit konstitutioneller Monarchie, der jedoch 1850 beendet und auf den alten Rechtszustand zurückgeführt wurde.
Nachdem Adolf Friedrich VI., der letzte Großherzog von Mecklenburg [-Strelitz], 1918, kurz vor dem Ende der Monarchie, unter rätselhaften Umständen starb, übernahm der Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. auch in Strelitz die Regierung und dankte schließlich am 14. November 1918 für beide Mecklenburg ab. Die vormaligen Landesteile erlangten 1918/19 als Freistaaten erstmals je für sich politische Selbständigkeit und blieben Länder des Deutschen Reiches. Als Beschlussort der ersten demokratischen Landesverfassung der Weimarer Republik wurde das Schloss Neustrelitz auch politikgeschichtlich bedeutend.
Die Linie Mecklenburg-Schwerin ist 2001 im Mannesstamm erloschen, als Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg, der letzte Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin, kinderlos verstarb. Die Linie Mecklenburg-Strelitz besteht bis heute im Mannesstamm; letzte männliche Obodriten sind der Chef des Hauses Mecklenburg-Strelitz, Borwin (* 1956) und seine beiden Söhne Georg Alexander (* 1991) und Carl Michael (* 1994).
Ilka Minneker: Vom Kloster zur Residenz. Dynastische Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg. Rhema-Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-930454-78-5, (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme 18), (Zugleich: Münster, Univ., Diss., 2001).