Dieser Artikel behandelt die Dienstgradgruppe der Hauptleute. Für im Plural gleichlautende Dienstgrade und Personen siehe Hauptmann (Offizier).
Die Hauptleute bilden eine Dienstgradgruppe der Bundeswehr. In Österreich ist der Begriff Hauptleute eine Sammelbezeichnung für verschiedene Amtsbezeichnungen.
Folgende Tabellen fassen alle zur Dienstgradgruppe der Hauptleute zählenden Dienstgrade zusammen. Die zweite Tabelle umfasst die Dienstgrade für Sanitätsoffiziere, die erste für alle anderen Offiziere. Der jeweils linke Spalte der ersten Tabelle nennt die Dienstgrade für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die zweite die Dienstgrade für Marineuniformträger. Diese Gliederung wird in der zweiten Tabelle analog fortgeführt, wobei sich hier jeweils nur die Dienstgradabzeichen, aber nicht die Dienstgradbezeichnungen zwischen Marineuniformträgern einerseits und Heeres- und Luftwaffenuniformträgern andererseits unterscheiden; dargestellt sind stets nur die Dienstgradabzeichen für Humanmediziner. Angegeben sind in den Tabellen jeweils auch der entsprechende NATO-Rangcode[4], die nach „ZDv 64/10 - Abkürzungen in der Bundeswehr“ definierten allgemeinen Abkürzungen sowie die Abkürzungen in Listen[5] und die Besoldungsgruppe für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach Bundesbesoldungsordnung[6].
H Bezeichnung für approbierteHumanmediziner Z Bezeichnung für approbierte Zahnmediziner P Bezeichnung für approbierte Pharmazeuten (i. e. Apotheker) T Bezeichnung für approbierte Tiermediziner (i. e. Veterinär). Hinweis: Als Veterinäre werden nur Heeresuniformträger eingesetzt.[8] * Im Vergleich zu anderen gleichrangigen Offizieren sind diese Sanitätsoffiziere eine Besoldungsgruppe höher eingeordnet.[6] **Dargestellt ist stets das Dienstgradabzeichen für Humanmediziner.
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Hauptleute trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. In einen entsprechenden Dienstgrad können Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und beorderteReservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Hauptleute ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Offiziere. Eine Direkteinstellung mit einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Hauptleute ist bei entsprechender Eignung möglich.[A 5] Die meisten Hauptleute haben aber zuvor in einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Leutnante gedient. Der Dienstgrad Hauptmann (bzw. ranggleiche Dienstgrade) kann dann in der Regel frühestens viereinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant erreicht werden.[A 6] War der Einstellungsdienstgrad Oberleutnant, so kann die Beförderung nach vier Jahren im Dienstgrad Oberleutnant erfolgen. Vor Ernennung zum Hauptmann müssen Musikoffizieranwärter das Kapellmeisterexamen erfolgreich abgelegt haben. Sanitätsoffizieranwärter müssen vor Ernennung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe Hauptleute ihr Studium mit der Approbation abgeschlossen haben.[A 7] Sanitätsoffizieranwärter und Musikoffizieranwärter werden mit der Ernennung in die Dienstgradgruppe der Hauptleute zu Sanitätsoffizieren und Musikoffizieren.[A 8][13][14][15][A 9]
Soldaten der Dienstgradgruppe der Hauptleute werden abhängig vom Dienstgrad und Dienststellung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 11 bis A 13 besoldet. Auffällig ist, dass Sanitätsoffiziere im Vergleich zu den ranggleichen Offizieren im Dienstgrad Hauptmann oder Kapitänleutnant eine Besoldungsgruppe höher besoldet werden.[6]
Das Dienstgradabzeichen der Hauptleute in Heeres- oder Luftwaffenuniform zeigt drei oder vier Sterne als Schulterabzeichen; Marineuniformträger der Dienstgradgruppe zeigen drei oder vier Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Die beiden äußeren Streifen sind mittelbreit; der innere bzw. die beiden inneren sind schmal.[A 10][1][7] Sanitätsoffiziere sind an zusätzlichen Laufbahnabzeichen in vier verschiedenen Varianten in Form verschieden gewundener Schlangen, teils in Verbindung mit dem Äskulapstab, zu erkennen. Die verschiedenen Varianten zeigen das Approbationsfach und ermöglichen die Anrede mit der korrekten Dienstgradbezeichnung.[7]
Die Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Hauptleute sind mit dem NATO-Rangcode OF-2 eingestuft.[4]
Verwendung als Sammelbezeichnung
Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 wird für die Dienstgradgruppe die Bezeichnung „Hauptleute“ festgesetzt.[2] Dies ist daher die offizielle Sammelbezeichnung für Soldaten in Dienstgraden dieser Dienstgradgruppe.[2] Die nach Dudengrammatikalisch ebenso zulässige Pluralform „Hauptmänner“[16] wird im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr auch dann vermieden, wenn statt der Dienstgradgruppe im Sinne des „normalen“ Plurals nur mehrere Soldaten im Dienstgrad Hauptmann gemeint sind. Nicht in jedem Kontext ist klar, ob „Hauptleute“ nun die Dienstgradgruppe oder mehrere Soldaten im Dienstgrad Hauptmann meint. Selten werden in Abgrenzung zu den Sanitätsoffizieren und den Marineuniformträgern dieser Dienstgradgruppe nur die Soldaten in den Dienstgraden Hauptmann und Stabshauptmann als „Hauptleute“ bezeichnet.
↑Die Zentrale Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ ersetzt die Abschnitte B 185 der Zentralen Dienstvorschrift 14/5 „Soldatengesetz“, wo die Dienstgradgruppen bisher festgelegt wurden. Der Text aus B 185 ZDv 14/5 wurde unverändert in die ZDv A-1420/24 übernommen. Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
↑Sanitätsoffiziere bekleiden in der Praxis keine zum Stabshauptmann ranggleichen Dienstgrade.
↑Leutnante und Hauptleute werden daher auch als Truppenoffiziere bezeichnet, solange sie keine für Stabsoffiziere vorgesehenen Posten in Stäben „fern der Truppe“ übernehmen.
↑Voraussetzung ist für die meisten Laufbahnen ein für die geplante Verwendung dienlicher Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Für Militärmusikoffiziere wird das Kapellmeisterexamen oder eine gleichwertige Hochschulprüfung gefordert. Für Sanitätsoffiziere die Approbation als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Tierarzt.
↑Aus der Soldatenlaufbahnverordnung: „Die Beförderung zum Stabsarzt oder Stabsveterinär setzt die Approbation als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Tierärztin oder Tierarzt, die Beförderung zum Stabsapotheker die Approbation als Apothekerin oder Apotheker und die staatliche Prüfung als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker voraus.“
↑Der angehende Arzt oder Apotheker im Dienstgrad Leutnant (theoretisch auch: Oberleutnant) ist also kein Offizieranwärter mehr, sondern ist Offizier im Sanitätsdienst. Er bleibt gleichwohl aber noch Sanitätsoffizieranwärter und wird erst mit der Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Hauptleute Sanitätsoffizier. Entsprechendes gilt für angehende Musikoffiziere.
↑ abcdefghBundesministerium der Verteidigung, BMVg P II 5 (Hrsg.): A-1420/24. Zentrale Dienstvorschrift. Dienstgrade und Dienstgradgruppen. 19. Januar 2006 (PDF [abgerufen am 10. Februar 2016]).
↑Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
↑Hauptmann, der. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, Dudenverlag, 2013, abgerufen am 6. November 2011.