Neu gewählt wurden die Mitglieder aller Bezirksversammlungen in den 7 Bezirken, aus insgesamt 54 Wahlkreisen. Es waren insgesamt 10 Parteien zur Wahl zugelassen.[1]
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bezirk haben. Außerdem dürfen wohnungslose Menschen wählen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem jeweiligen Bezirk haben. Wählbar sind alle Deutschen und Unionsbürger mit Wohnsitz in dem jeweiligen Bezirk, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.