Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 243 ist circa 128 Hektar groß. Es ist Bestandteil des 2004 ausgewiesenen und 212,44 Hektar großen, gleichnamigen FFH-Gebietes.[1] Das Gebiet wurde zum 11. Januar 2019 als eigenständiges Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zuvor war es Bestandteil des zum 20. März 1954 ausgewiesenen Naturschutzgebietes „Saupark“, das auch Teile südlich des Wisentgeheges umfasste. Diese Flächen wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren durch Änderungsverordnungen aus dem Naturschutzgebiet entlassen.[2] Die außerhalb des Naturschutzgebietes liegenden Teile des FFH-Gebietes sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Osterwald – Saupark“. Das Naturschutzgebiet grenzt nach Südwesten an das Naturschutzgebiet „Saupark“ sowie nach Nordwesten, Norden und Osten an das Landschaftsschutzgebiet „Osterwald – Saupark“. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist die Region Hannover.
Die Wälder im Kleinen Deister waren königliches Hofjagdrevier. Teile des Hallerbruchs wurden außerdem als Hutewald genutzt. Aus der Zeit der Nutzung als Hutewald sind teilweise noch alte Eichen vorhanden.[3] Die Karte der Kurhannoverschen Landesaufnahme zeigt im späten 18. Jahrhundert im Westteil des Hallerbruchs die Kuh Weide. Dazu kam die Nutzung als Mittelwald. Nachdem zwischen 1836 und 1839 das Wildgehege als späterer Saupark Springe mit einer Mauer eingefasst worden war, endete 1840 die Nutzung des Hallerbruchs als Hutewald. Die nutzungsberechtigten Bauern wurden mit einem Vergleich abgefunden.[3]
An die Zeit der Hofjagden zwischen Jagdschloss und Wisentgehege erinnert noch die Franz-Ferdinand-Eiche.
Das Naturschutzgebiet wird im Süden von der Landesstraße 461 zwischen Springe und Eldagsen begrenzt. Nach Osten wird es von der Kreisstraße 213 begrenzt, die durch den Hallerbruch verläuft. Durch das Naturschutzgebiet verlaufen mehrere Wege. An einem Weg ist ein Informationspfad angelegt.