Die Bauern mussten im höheren Maß als im westlichen Reich Abgaben zahlen und auf herrschaftlichen Gütern arbeiten, Freizügigkeit bestand für sie praktisch nicht. Das Bauernlegen wurde intensiver und bis in das 18. Jahrhundert ohne Widerstand der Landesherren ausgeübt. Die Mehrheit der Bauern sank auf den Status von Landarbeitern herab.[6]
Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlosch diese Funktionsweise allmählich und wurde in Deutschland und Österreich in den 1920er-Jahren gesetzlich abgeschafft. Die deutschen Gutsbezirke wurden ab Ende der 1920er Jahre endgültig aufgelöst. In Hessen bestehen bis in die Gegenwart gemeindefreie moderne Gutsbezirke fort.
Redewendung
Die Redewendung „etwas nach Gutsherrenart [zu] tun“ bezieht sich auf diese herausragende Rechtsstellung und kritisiert kontemporäres Verhalten, das die Interessen anderer derartig ignoriert, wie es zuletzt zu Zeiten üblich war, in denen Gutsherren nicht erwarten mussten, für Verhalten nach Gutsherrenart kritisiert zu werden.
Leicht karikierte Darstellung eines Gutsherren auf dem Gemälde „Der Gutsherr“ von Carl Spitzweg aus rund dem Jahr 1850 (Ausschnitt).
Carsten Porskrog Rasmussen: Ostelbische Gutsherrschaft und nordwest-deutsche Freiheit in einem Land – die Güter des Herzogtums Schleswig 1524 bis 1770. In: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie, Jg. 52 (2004), S. 25–40.
Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt: Gutsherrschaft über reiche Bauern. Übersicht über bäuerliche Widerständigkeit in den Marschgütern an der Westküste Schleswig-Holsteins und Jütlands. In: Historische Zeitschrift, Beihefte Bd. 18: Gutsherrschaft als soziales Modell. Vergleichende Betrachtungen zur Funktionsweise frühneuzeitlicher Agrargesellschaften. (1995), S. 261–278.