Der Ausdruck Grüner Bereich bezeichnet
- die Gesamtheit der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereiche sowie die garten- und landschaftspflegerischen Tätigkeiten (Garten- und Landschaftsbau).
- auf einem Messinstrument häufig den Toleranzbereich „alles im grünen Bereich sein“, der den ordnungsgemäßen Betrieb markiert (auch umgangssprachlich) im Gegensatz zum roten Bereich für einen unerlaubten Zustand.
- im deutschen Juristenjargon die Rechtsgebiete, die von der Zeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht behandelt werden, weil der Umschlag dieser Zeitschrift grün ist.
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