Die Großmarkthalle (oder mehrere Hallen) sind Bauwerke, die der Durchführung eines Großmarktes dienen. In ihnen wickeln die Marktteilnehmer den Handel der Handelswaren ab, die in den Großmarkthallen gelagert sind. Damit ermöglichen Markthallen noch den aus dem Mittelalter überlieferten Präsenzhandel. Die beschränkte Zahl von Verkaufsstellen in einer Großmarkthalle wird Erzeugern und Händlern je nach Eignung ihres Sortiments und nach Zuverlässigkeitsprüfung von der Marktleitung gegen eine Gebühr zugewiesen. Einzelhandel findet hier nicht statt, Endverbraucher sind nicht zugelassen.
Die Bezeichnung Großmarkthalle ist inzwischen, bis auf wenige Ausnahmen, selten in Gebrauch. Meist wird nur noch die abgekürzte Form Großmarkt benutzt. Einige Großmärkte nennen sich inzwischen Frischezentrum. Als Bauform einer Großmarkthalle dient entweder die Halle oder der Pavillon.
Durch die Förderung des regionalen und lokalen Einzelhandels erfüllen Großmärkte und Großmarkthallen somit wichtige wirtschaftspolitische Aufgaben.
Beispiele
Die größte Großmarkthalle in Deutschland ist die 1912 erbaute Großmarkthalle München, die immer noch in Betrieb ist. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Erbauung eines der modernsten Gewerbegebäude Europas (komplett unterkellert und unterirdisch befahrbar; hydraulische Aufzüge u. v. m.).
Praktisch alle deutschen Großmärkte sind mit Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Marktwesen im Deutschen Städtetag (AGM), die meisten sind auch Mitglied in der gemeinsamem Marketinggesellschaft, der Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der deutschen Frischemärkte (GFI). Viele Blumengroßmärkte sind in der Vereinigung Deutscher Blumenmärkte (VDB) organisiert.