Gregor Gysi war und ist eine der zentralen und prominentesten Persönlichkeiten der PDS bzw. der Partei Die Linke und wirkte prägend auf das politische Geschehen in der Bundespolitik seit der politischen Wende von 1989/1990 ein. Zu seinen politischen Erfolgen zählt die Transformation der vormaligen DDR-Staatspartei SED (der er ab 1967 angehört hatte) zur PDS und nach deren 2007 erfolgter Fusion mit der SPD-Abspaltung WASG schließlich zur Linken. Mit ihren zwischenzeitlich zunehmenden Wahlerfolgen und Mandaten in überregionalen Parlamenten auch in den westdeutschen Ländern trug Gysi maßgeblich zur bundesweiten Etablierung der links von SPD und Bündnisgrünen positionierten Partei bei.
Gregor Gysi wurde als Sohn des Kulturpolitikers und zeitweisen DDR-Diplomaten Klaus Gysi (1912–1999) und seiner Frau Irene, geb. Lessing (1912–2007), ebenfalls DDR-Kulturpolitikerin und Leiterin des Verlags Kultur und Fortschritt, in Berlin geboren. Väterlicherseits entstammt er einer Berliner Familie, deren Stammvater, der Seidenfärber Samuel Gysin (* 1681), im frühen 18. Jahrhundert aus Läufelfingen (Schweiz) eingewandert war.[3] Einer seiner Vorfahren väterlicherseits war der Begründer der deutschen Rassegeflügelzucht, Robert Oettel.[4] Gysi hat einen jüdischen Urgroßvater mütterlicherseits und eine jüdische Großmutter väterlicherseits.[5] Gregor Gysis Vater war somit nach der Halacha jüdisch, Gregor Gysi selbst hingegen nicht. „Nach den Nürnberger Rassegesetzen bin ich nur zu 37,5 Prozent jüdisch, nach den jüdischen Gesetzen bin ich überhaupt kein Jude, weil ich keine jüdische Mutter habe.“ Er selbst sei überhaupt kein religiöser Mensch.[6]
Mütterlicherseits stammen Gregor Gysis Vorfahren aus der jüdischen Kaufmannsfamilie Lessing, die aus der Nähe von Bamberg kam und zeitweise in Sankt Petersburg lebte und tätig war. Sein Urgroßvater war der nach St. Petersburg ausgewanderte Industrielle Anton Lessing, sein Urgroßonkel der Gründer der Bamberger Hofbräu AGSimon Lessing. Gysis Großvater mütterlicherseits, Gottfried Lessing, Anton Lessings Sohn, ein in Russland lebender Hütteningenieur, heiratete die deutsch-russische Adelige Tatjana von Schwanebach. Dieser Ehe entstammten zwei Kinder: Gregor Gysis Mutter Irene und Gottfried Lessing (1914–1979), der in zweiter Ehe mit der späteren Literaturnobelpreisträgerin Doris Lessing (1919–2013) verheiratet war und als Botschafter der DDR in Kampala (Uganda) erschossen wurde.[7][8][9] Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde die Familie aufgrund ihrer deutschen Herkunft nach Deutschland ausgewiesen.
Die Eltern von Gregor Gysi hielten sich während des Zweiten Weltkriegs in Deutschland auf. Das Paar war im Auftrag der KPD im Widerstand gegen den Nationalsozialismus und heiratete nach Kriegsende 1945; die Ehe wurde 1958 geschieden.
Irene Gysi war im Kulturministerium der DDR für den Austausch mit dem Ausland zuständig und leitete später die ostdeutsche Filiale des Internationalen Theaterinstituts.
Juristische Karriere als Anwalt in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland
Gysi 1990 mit dem Anwaltskollegen Lothar de Maizière (CDU), beide zum Zeitpunkt der Aufnahme Abgeordnete zur ersten frei gewählten Volkskammer der DDR
1970 bis 1971 war Gysi Richterassistent. Ab 1971 war Gysi einer der wenigen freien Rechtsanwälte in der DDR. In dieser Funktion verteidigte er auch Systemkritiker und Ausreisewillige wie Robert Havemann, Rudolf Bahro, Jürgen Fuchs, Bärbel Bohley und Ulrike Poppe. 1976 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit Zur Vervollkommnung des sozialistischen Rechtes im Rechtsverwirklichungsprozeß.[11]
Von April 1988 bis Dezember 1989 war er Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte in Ost-Berlin und gleichzeitig Vorsitzender des Rates der Vorsitzenden der 15 Kollegien der Rechtsanwälte in der DDR. Diese Funktion war eine Nomenklaturkaderposition, die nur mit Zustimmung des ZK der SED besetzt werden durfte.[12] Am 12. September 1989 war er zusammen mit dem Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel in Prag, um die DDR-Flüchtlinge in der deutschen Botschaft zur Rückkehr in die DDR aufzufordern. Im Herbst 1989, vor der politischen Wende in der DDR, setzte Gysi sich als Anwalt für die Zulassung des oppositionellen Neuen Forums ein. Von August 2002 bis zu seiner Wiederwahl als Abgeordneter des Bundestages im Jahre 2005 sowie nach seinem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Deutschen Bundestag 2016 widmete sich Gysi wieder seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin. Dabei vertrat er 2022 einen Aktivisten der Letzten Generation.[13]
Politische Karriere als Vorsitzender von SED, PDS und der Partei Die Linke
Gysi auf dem SED-Sonderparteitag vom 9. Dezember 1989Gysi auf einer PDS-Wahlkampfkundgebung 1990
Seit 1967 war Gysi Mitglied der SED. Als er 1989 in den Blickpunkt der Öffentlichkeit trat, arbeitete er an einem Reisegesetz mit. Am 4. November 1989 sprach Gysi vor 500.000 Menschen auf der Massenkundgebung auf dem Berliner Alexanderplatz und forderte ein neues Wahlrecht sowie ein Verfassungsgericht. Zugleich warb er um Vertrauen für den neuen SED-Generalsekretär Egon Krenz und erkannte der SED weiterhin eine führende Rolle in der DDR zu.[14] Seine Eloquenz und rhetorische Begabung ließen ihn schnell zu einem der Medienstars des Herbstes 1989 werden. Ab dem 3. Dezember 1989 gehörte er dem Arbeitsausschuss zur Vorbereitung des außerordentlichen Parteitages der SED an und war Vorsitzender eines parteiinternen Untersuchungsausschusses.
Auf dem Sonderparteitag der SED-PDS am 8. Dezember 1989 lehnte Gysi die von vielen Delegierten geforderte Auflösung und Neugründung der SED als „in hohem Maße verantwortungslos“ ab. Er begründete dies mit der Gefahr möglicher Rechtsstreitigkeiten über das Parteivermögen und drohender Arbeitslosigkeit für die 44.000 hauptamtlichen Mitarbeiter der SED.[15] Deswegen wurde der Parteiname auch nicht ersetzt, sondern nur ergänzt. Am 16. Dezember 1989 sprach sich Gysi auf der Fortsetzung des Sonderparteitages der SED-PDS für eine Zusammenarbeit beider deutscher Staaten bei voller Wahrung ihrer Souveränität aus. Zugleich trat er entschieden gegen die „Diskriminierung“ und „Verfolgung“ bisheriger Stasi-Mitarbeiter und ihrer Familien auf. „Unsere Partei“, so Gysi, „wird sich stets auch für die Interessen der Staatsbürger in Uniform einsetzen.“[16] Auf dem Sonderparteitag am 9. Dezember 1989 wählten ihn 95,3 Prozent der Delegierten zum Vorsitzenden der SED. Gysi war als Parteivorsitzender der SED-PDS im Winter 1989/90 daran beteiligt, dass die SED nicht aufgelöst wurde und ihr Parteivermögen sowie Arbeitsplätze innerhalb der Partei erhalten blieben. Den Parteivorsitz der PDS hatte Gysi bis zum 31. Januar 1993 inne. Danach wirkte er zunächst als stellvertretender Parteivorsitzender, dann als Mitglied im Parteivorstand weiter mit, bis er im Januar 1997 endgültig aus dem Parteivorstand ausschied.
Am 23. Dezember 2005 wurde er auch Mitglied der WASG, ebenso wie Oskar Lafontaine auch Mitglied in der Linkspartei PDS wurde. Damit machten beide demonstrativ von der Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft in der Linkspartei und in der WASG Gebrauch. Seit ihrer Gründung am 16. Juni 2007 ist Gysi Mitglied der Partei Die Linke; ebenso ist er Mitglied der parteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung. Im Dezember 2016 wurde er zum Vorsitzenden der Europäischen Linken gewählt.
Mandate
Gysi auf der Behindertenkonferenz des Deutschen Bundestags 2012
1990–2002 Mitglied der Volkskammer der DDR und des Deutschen Bundestags: Von März bis Oktober 1990 war Gysi Abgeordneter der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR, dort Fraktionsvorsitzender der PDS. Als solcher wurde er am 3. Oktober 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages und als solches mehrfach wiedergewählt. Aus dem Bundestag schied er am 1. Februar 2002 aus, um das Amt des Wirtschaftssenators in Berlin anzutreten. Er war von 1990 bis 1998 Vorsitzender der PDS-Bundestagsgruppe und danach bis zum 2. Oktober 2000 Vorsitzender der PDS-Bundestagsfraktion.
Seit 2005 Abgeordneter zum Deutschen Bundestag: Für die Bundestagswahl 2005 kehrte Gysi als Spitzenkandidat der Linkspartei in die Bundespolitik zurück. Er war Direktkandidat für den Wahlkreis 85 Treptow-Köpenick und führte die Landesliste der Linkspartei Berlin an. Bei der Wahl konnte er sich gegen seinen Konkurrenten Siegfried Scheffler von der SPD durchsetzen und zog mit 40,4 Prozent der abgegebenen Erststimmen direkt in den Bundestag ein. Gemeinsam mit Oskar Lafontaine wurde er am 23. September 2005 zum Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion gewählt.
Auch bei der Bundestagswahl 2009 trat er als Spitzenkandidat der Berliner Landesliste an. Sein Erststimmen-Ergebnis in seinem Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick konnte er jedoch auf 44,4 Prozent verbessern und zog somit erneut per Direktmandat in den Bundestag ein. Nach dem Verzicht Oskar Lafontaines wurde Gysi am 9. Oktober 2009 mit 94,7 Prozent zum alleinigen Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsfraktion der Linken bestimmt und 2011 mit 81,3 Prozent im Amt bestätigt.
Bei der Bundestagswahl 2013 gelang es Gysi – wiederum Spitzenkandidat der Berliner Landesliste – trotz leichter Einbußen von 2,2 Prozentpunkten sein Direktmandat mit 42,2 Prozent erneut zu verteidigen.[18] Wie schon 2011 wies er Sahra Wagenknechts Ambitionen auf eine Doppelspitze in der Fraktion erfolgreich zurück und wurde am 9. Oktober 2013 auf einer Fraktionsklausur im brandenburgischen Bersteland erneut zum alleinigen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Aufgrund der regierenden Großen Koalition war er damit Oppositionsführer.[19]
Am 7. Juni 2015 gab er bekannt, dass er nicht erneut für den Fraktionsvorsitz der Linken kandidieren werde.[20][21] Entsprechend schied er am 12. Oktober 2015 aus beiden Ämtern aus. Seine Nachfolger im Fraktionsvorsitz und damit auch in der Oppositionsführung wurden Dietmar Bartsch und Sahra Wagenknecht.
Zur Bundestagswahl 2021 wiederholte er seine Direktkandidatur in seinem Wahlkreis ohne gleichzeitige Aufstellung in der Landesliste. Er gewann unter anderem gegen die Olympiasiegerin und Bundespolizistin Claudia Pechstein (CDU). Gysis erfolgreiche Kandidatur gehört zu den drei Direktmandaten, die seine Partei durch § 6 Abs. 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes in den Bundestag bringen konnten, obwohl die Partei bei der Wahl an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte.
Zur Bundestagswahl 2025 tritt Gregor Gysi erneut mit einer Direktkandidatur in seinem Wahlkreis an. Vor der Wahl würde die Linkspartei aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Deshalb gab Gysi auf dem Parteitag in Halle die Aktion Silberlocke (mittlerweile zur "Mission Silberlocke" umbenannt) bekannt. Dabei sollen sowohl Gregor Gysi, als auch Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow stärker in den Wahlkampf eingreifen, um mindestens drei Direktmandate zu erzielen.[27][28][29] Im Gegensatz zu den vorhergehenden Bundestagswahlen kandidiert Gysi diesmal wieder auf der Landesliste Berlin auf Listenplatz 1.[30]
Gysis erste Ehe endete mit einer Trennung Anfang der 1970er-Jahre. In zweiter Ehe war Gysi ab 1996 mit der Rechtsanwältin und Politikerin Andrea Gysi verheiratet, von der er ab November 2010 getrennt lebte und 2013 geschieden wurde.[32] Er hat drei Kinder; einen Sohn aus erster Ehe, eine Tochter aus zweiter Ehe und einen Adoptivsohn, den seine erste Ehefrau in die Ehe mitbrachte.[33][34][35]
Nachdem Gysi im Jahr 2004 bereits zwei Herzinfarkte erlitten hatte, musste er sich im November 2004 wegen eines Hirnaneurysmas einer Operation unterziehen. Infolge dieses Eingriffs erlitt er einen dritten Herzinfarkt.
Gysi während einer polizeilichen Untersuchung des PDS-Parteigebäudes am 19. Oktober 1990 in Berlin
Auf dem Sonderparteitag der SED vom 8./9. und 16./17. Dezember 1989 unterstützte Gregor Gysi den Fortbestand der SED unter neuem Namen („SED-PDS“) unter anderem mit dem Argument, eine Auflösung und Neugründung würde juristische Auseinandersetzungen um das Parteivermögen nach sich ziehen und sei eine ernste wirtschaftliche Bedrohung für die Partei.[37]
Aus diesem Eintreten machte ihm die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR den Vorwurf, er sei aktiv an der Verschleierung des SED-Parteienvermögens beteiligt gewesen und habe im Putnik-Deal versucht, mit Hilfe der KPdSU SED-Gelder ins Ausland zu verschieben, um sie vor dem Zugriff staatlicher Stellen zu sichern.[38] Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages 1998 zum Verbleib des SED-Parteienvermögens gab an, dass Gysi bei seiner Befragung geschwiegen und damit zusammen mit weiteren PDS-Funktionären die Arbeit des Ausschusses behindert habe.[38] Eine aktive Beteiligung konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.
Linke Abgeordnete werden vom Verfassungsschutz beobachtet
Im Januar 2012 wurde bekannt, dass Gregor Gysi als einer von 27 Bundestagsabgeordneten der Linken unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stand,[39] was von Politikern aller Fraktionen kritisiert wurde.[40]
Nachdem diese Überwachung Anfang 2014 eingestellt worden war,[41] stellte das Verwaltungsgericht Köln in einem Anerkenntnisurteil im September 2014 fest, dass die Personalakte Gysis zu vernichten sei.[42]
Vorwürfe einer aktiven Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit
Im Zusammenhang mit der Kandidatur Gysis für höhere politische Ämter wurde eine Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR geprüft. Eine solche konnte jedoch nie gerichtsfest nachgewiesen werden. – Im Abschlussbericht des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages heißt es unter anderem, Gysi habe
„[…] seine herausgehobene berufliche Stellung als einer der wenigen Rechtsanwälte in der DDR genutzt, um als Anwalt auch international bekannter Oppositioneller die politische Ordnung der DDR vor seinen Mandanten zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er sich in die Strategien des MfS einbinden lassen, selbst an der operativen Bearbeitung von Oppositionellen teilgenommen und wichtige Informationen an das MfS weitergegeben. Auf diese Erkenntnisse war der Staatssicherheitsdienst zur Vorbereitung seiner Zersetzungsstrategien dringend angewiesen. Das Ziel dieser Tätigkeit unter Einbindung von Dr. Gysi war die möglichst wirksame Unterdrückung der demokratischen Opposition in der DDR […]“
– Aus dem Abschlussbericht des Bundestagsausschusses zur Überprüfung des Abg. Dr. Gregor Gysi auf eine mögliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (1998).[43]
Gregor Gysi bezog zu diesen Aussagen im Abschlussbericht wie folgt Stellung:
„[…] Die Gerichte kamen regelmäßig nach wesentlich weitergehenden Untersuchungsmöglichkeiten [d. h. als denen des Ausschusses] zu der Auffassung, dass es einen Nachweis für eine inoffizielle Zusammenarbeit zwischen mir und dem MfS der ehemaligen DDR nicht gibt. […] Insgesamt ist es dem Ausschuss nicht gelungen, die Vorwürfe zu belegen, die er gegen mich erhebt. Ein solcher Nachweis kann auch nicht gelingen, weil ich zu keinem Zeitpunkt inoffiziell mit dem MfS zusammengearbeitet habe. […] Selbst bei gutwilliger Bewertung der Feststellung bleibt nur die Erklärung, daß der Ausschuß mit seinen spezifischen Mitteln und Methoden ein größeres Ziel verfolgt: Meine Partei und ich sollen aus dem Deutschen Bundestag verdrängt werden. […]“
– Gregor Gysi in seiner Stellungnahme zum Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überprüfung einer möglichen Tätigkeit Gysis für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (1998).
Die Feststellungen des Immunitätsausschusses hatten keine Auswirkungen auf Gysis Arbeit als Abgeordneter, der im Abschlussbericht selbst der Beschuldigung widersprach und auf „wesentliche Mängel und Fehler“ im Verfahren hinwies. Die PDS und die FDP stimmten dem Papier nicht zu.
Gegen diese Aussagen im Bericht der Kommission legte Gysi erneut Klage ein. Er räumte die Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und dem Zentralkomitee der SED „im Interesse und mit Wissen seiner Klienten“ ein und ging mehrmals erfolgreich gerichtlich gegen die mediale Verbreitung der Behauptung vor, er wäre IM Gregor / IM Notar gewesen. 1998 untersagte das Landgericht Hamburg dem Magazin Der Spiegel zu behaupten, Gregor Gysi habe für die Stasi-Spionageabteilung gearbeitet und dort den Decknamen IM Notar geführt, weil der Spiegel seine Behauptungen nicht habe beweisen können.
Nachdem das ZDF am 27. Mai 2008 ein Interview mit Marianne Birthler ausgestrahlt hatte, in dem sie Gysi eine Stasi-Tätigkeit vorwarf, ging Gysi mit einem Unterlassungsbegehren gegen den Sender vor.[44]
Gregor Gysi (2007)
Im Mai 2008 unterlag Gysi vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Veröffentlichung mehrerer Protokolle über seinen ehemaligen Klienten Robert Havemann sowie den – laut diesen Berichten – zur DDR-Führung „negativ eingestellt[en]“ Thomas Klingenstein, geb. Erwin.
Gregor Gysi bestreitet nach wie vor, als IM tätig gewesen zu sein: Er sei erstmals 1980 von der Stasi wegen der Möglichkeit einer inoffiziellen Mitarbeit überprüft[45] und 1986 abschließend „zur Aufklärung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit nicht geeignet“ befunden worden.[46] „Im September 1980 legte die Stasi einen Vorlauf an, um zu prüfen, ob ich als IM infrage käme. Wozu einen solchen Vorlauf im Jahr 1980, wenn ich angeblich 1979 bereits IM war?“[47] Eine „inhaltliche Weitergabe des Gesprächs mit Thomas Erwin, allerdings nicht an die Stasi, sondern an das ZK der SED“, schließt Gysi aber nicht mehr aus.[48] Er habe außerdem „erhebliche Verbesserungen für Havemann wie die Aufhebung des Hausarrestes oder die Verhinderung weiterer Anklagen erreicht“.
Havemanns Sohn Florian hat Gysi in der Angelegenheit ausdrücklich verteidigt. Am 28. Mai 2008 erklärte er in einem Interview: „Unabhängig von der Frage, ob Herr Gysi IM war, was ich nicht beurteilen kann, hat er im Sinne unseres Vaters gehandelt.“[49] Havemanns Ehefrau Katja trat dagegen anhand der Stasi-Aktenlage mit der persönlichen Ansicht an die Öffentlichkeit, dass Gysi sich eindeutig hinter IM Gregor und IM Notar verberge.[50]
Gysi hinterfragte die Glaubwürdigkeit der Akten: Die Bundesbeauftragte habe in einem anderen Fall erklärt, „dass sie die Diskrepanzen zwischen dem Akteninhalt und tatsächlichen Begebenheiten nicht untersuchen dürfe. Die Behörde sei auch nicht befugt, Unterlagen zu bewerten und auch nicht, Wahrheitsfeststellungen zu treffen.“[46]
Am 28. Mai 2008 befasste sich der Bundestag auf Verlangen von CDU/CSU und SPD in der Aktuellen Stunde mit dem „Bericht aus den Unterlagen der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, über vertrauliche Gespräche, die Gregor Gysi 1979/1980 als DDR-Rechtsanwalt mit Mandanten geführt hat“. In der Debatte forderten Abgeordnete der CDU, SPD, Grüne und FDP sowohl Konsequenzen in Form einer Entschuldigung bei den Opfern als auch den Ämterverzicht Gysis.[51][52]
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Oskar Lafontaine, forderte als Konsequenz aus den Äußerungen von Marianne Birthler deren Entlassung.[53]
Birthler bekräftigte dagegen, dass die Aktenlage zweifelsfrei zeige, dass Gysi wissentlich und willentlich Informationen an die Stasi geliefert habe. Dies sei gemäß Stasi-Unterlagengesetz entscheidend, als Stasi-Spitzel zu gelten, „unabhängig davon, ob eine Verpflichtungserklärung existiere oder nicht“.[54]
Gegen den entsprechenden ZDF-Beitrag setzte sich Gysi beim Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung und Gegendarstellung zur Wehr. Nachdem das Hamburger Landgericht in erster Instanz gegen Gysi entschied,[55] hob das Hanseatische Oberlandesgericht den Entscheid der Vorinstanz auf. Begründet wurde dies mit einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung und unzureichenden Recherchen im Vorfeld. Gegen dieses Urteil wurden durch das ZDF Rechtsmittel eingelegt. Am 4. September 2009 fällte das Landgericht Hamburg im Hauptsacheverfahren das Urteil, das dem ZDF untersagt, durch die im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“.[56] Damit hat das Landgericht Hamburg kein grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 beschränkt.[57]
Im Berufungsverfahren zum weitergehenden Antrag Gysis auf einstweilige Verfügung bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg am 8. September 2009 sein Urteil, in welchem dem ZDF überhaupt verboten wird, die Äußerungen Birthlers bestätigend zu verbreiten.[58][59] In der darauf folgenden Berufungsverhandlung wurde im Urteil vom 23. März 2010 vom OLG Hamburg dieses Verbot bestätigt und eine Revision nicht zugelassen.[60]
Eine Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung dieser Revision wurde am 20. September 2011 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.[61]
Gregor Gysi (2011)
Der Rechtsstreit um den ersten Film Die Akte Gysi, der im Januar 2011 in der ARD ausgestrahlt wurde, endete mit einem Vergleich, in dem sich der NDR verpflichtete, ihn nicht mehr zu zeigen. Die NDR-Autoren Hans-Jürgen Börner und Silke König setzten ihre Recherchen fort und legten weitere Einzelheiten zu Gysis DDR-Vergangenheit vor – unter anderem zu Gysis Rolle in Fällen von Rudolf Bahro, Robert Havemann, Thomas Klingenstein, Rolf Henrich – ihren zweiten Film Gysi und die Stasi strahlte die ARD im Dezember 2013 aus.[50][62][63][64] Ermittelt wurde wegen einer möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherung. Gysi hatte erklärt, „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet zu haben“.[62][65]
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung erteilte der Hamburger Generalstaatsanwalt Lutz von Selle die Weisung, Gregor Gysi anzuklagen. Anklagepunkt war der Verdacht, die von ihm am 18. Januar 2011 abgegebene eidesstattliche Versicherung sei unwahr. Die Ermittlungen hatten Anfang 2013 begonnen. Ausgangspunkt waren Anzeigen Vera Lengsfelds und eines ehemaligen Richters. Der zuständige ermittelnde Staatsanwalt weigerte sich, Anklage zu erheben, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliege und damit die Weisung unrechtmäßig sei. Die Hamburger Justizbehörde unter Justizsenator Till Steffen, bei der sich der Staatsanwalt beschwert hatte, hob die Weisung des Generalstaatsanwalts auf.[66]Georg Mascolo und Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung und andere Journalisten bezeichneten die Vorgänge als in der Justizgeschichte einmaligen Eklat.[67]
Im Juni 2016 wurde das Verfahren gegen Gysi von der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt. Die eidesstattliche Erklärung, in der er die Mitarbeit bei der Stasi bestritt, ließ sich durch die Staatsanwaltschaft nicht widerlegen. Zwar konnten in den Unterlagen Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit für die Stasi unter den Decknamen Gregor oder Notar gefunden werden, doch ließen diese unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Interpretationen zu. Weder unter den Zeugenaussagen noch bei den Aufzeichnungen des Generalbundesanwaltes sei eindeutig belastendes Material gefunden worden.[68]
Im Wahlkampf 2013 behauptete Gysi, in Deutschland gelte noch immer das Besatzungsstatut. So forderte Gysi im Interview mit dem Deutschlandfunk ein Ende der Besatzung Deutschlands und die Aufhebung des Besatzungsstatuts, damit Deutschland endlich als Land souverän werden könne.[69] Gysi wiederholte diese Forderungen in Interviews mit dem Tagesspiegel,[70] bei Phoenix[71] und bei TV Berlin.[72] Im Jahr 2015 antwortete er auf die Frage, ob Deutschland noch besetzt sei, mit „nein“ und äußerte, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat sei, sich aber nicht so benehme, nahm in diesen Zusammenhängen aber nicht zum Besatzungsstatut Stellung.[73]
Gysi forderte im Zuge der Diskussion um das Berlin/Bonn-Gesetz, die Hauptstadt ausschließlich nach Berlin zu verlegen, da dies ein Symbol der „nationalen Glaubwürdigkeit und der internationalen Reputation“ sei, außerdem gebe es keine Stadt, in der sich die Wiedervereinigung so unmittelbar vollziehe.[74]
Im März 2012 setzte sich Gysi in einem Schreiben an BundestagspräsidentNorbert Lammert für die Benennung des neuen Abgeordnetenbürohauses des Bundestags in der Wilhelmstraße 65 in Berlin nach der Kommunistin Clara Zetkin ein. „Ihr konsequenter Kampf gegen Krieg und vor allem gegen den erstarkenden Nationalsozialismus“ spreche für diese Ehrung.[75]
Im Vorfeld der Toilettenaffäre verbot Gysi eine israelkritische Veranstaltung in den Fraktionsräumen; parteiintern und auch in zahlreichen Medien wurde das als Positionierung in der damals in der Partei herrschenden Antisemitismusdebatte gewertet.[76][77][78]
Gysi kritisierte 2013 die Bundesregierung scharf, dass sie nichts dagegen unternehme, dass die Five Eyes in Deutschland Bürger, Politiker und Unternehmen ausspähten. Edward Snowden habe den Friedensnobelpreis verdient.[79] Diese Rede im Bundestag wurde von der Universität Tübingen als „Rede des Jahres 2013“ ausgezeichnet.[80]
Im Jahr 2014 vertrat Gysi die Ansicht, dass die Sanktionen gegen Russland wegen der Besetzung und Annexion der Krim die Krise nur verschärften und Diplomatie benötigt werde.[81] Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine distanzierte sich Gysi von Sahra Wagenknecht und dem linken Parteiflügel, die den Angriff seiner Meinung nach relativierten[82] und wandte sich in einer in Russisch gehaltenen emotionalen Rede an die russische Bevölkerung und rief diese dazu auf, gegen den Krieg zu protestieren.[83]
Nach dem Giftanschlag auf Alexei Nawalny im August 2020 äußerte Gysi, es könne auch „ein einzelner Mann vom Geheimdienst“ gewesen sein, „der durchgedreht ist“, es könne jedoch „auch sein, dass es ein Gegner der Erdgasleitung nach Deutschland war“. Er glaube nicht, dass Putin es angeordnet habe, da dieser kein Interesse an einer Verschlechterung der Beziehungen zum Westen haben könne.[84]
Als Grund, warum er sich auch für die Bundestagswahl 2021 für ein Direktmandat zur Wahl stellte, gab Gysi an, dass die „Gleichstellung von Ost und West noch nicht vollendet“ und damit sein „Job noch nicht erledigt“ sei.[85]
Nach der Veröffentlichung der Xinjiang Police Files über die Unterdrückung der Uiguren in China sprach sich Gysi als einer der wenigen Politiker gegen Sanktionen gegen China aus. Stattdessen müsse die EU mit mehr Diplomatie und „über Angebote statt über Sanktionen“ etwas erreichen.[86]
Bei der Abstimmung im Bundestag zur Anerkennung des Holodomors als Völkermord im November 2022 enthielt sich die Linksfraktion. Gysi verurteilte zwar den Holodomor als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, warnte aber, es solle nicht der Eindruck entstehen, dass Stalin und Hitler gleichgestellt werden könnten. Weiterhin betonte er die Rolle der Sowjetunion beim Sieg über die Nationalsozialisten.[87]
Gregor Gysi ist der Auffassung, dass Religionen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen, denn nur sie seien zurzeit „wirklich in der Lage, grundlegende Moral- und Wertvorstellungen allgemeinverbindlich in der Gesellschaft zu prägen“, schrieb er 2024 in einem Buchbeitrag.[88]
Gesprächsreihen und Moderation
Gemeinsam mit Lothar Späth moderierte er ab dem 20. Januar 2003 die TalkshowGysi und Späth im MDR. Im vierwöchigen Turnus wurde aus dem Leipziger Hauptbahnhof gesendet. Nach drei Folgen wurde die Sendung wieder abgesetzt.[89][90]
Seit 2015 moderiert er jährlich die Jahresrückblickssendung Gysi und … – Der n-tv Jahresrückblick auf n-tv, 2015 gemeinsam mit Wolfgang Bosbach, 2016 mit Thomas Gottschalk.[91] Seit 2017 moderiert er mit Harald Schmidt die Sendung Gysi & Schmidt, die zunächst als Jahresrückblick, später halbjährlich ausgestrahlt wurde.[92]
Seit 2016 spricht Gysi im Rahmen der Gesprächsreihe Missverstehen Sie mich richtig! als Gastgeber mit prominenten Gästen. Die Veranstaltungen finden vor Publikum in verschiedenen Theatern Berlins statt.
Zusammen mit Karl-Theodor zu Guttenberg betreibt Gysi seit 2023 einen wöchentlich erscheinenden Podcast mit dem Namen „Gysi gegen Guttenberg – Der Deutschland Podcast“.[93]
(Hrsg.): Handbuch für Rechtsanwälte. Staatsverlag der DDR, Berlin 1990, ISBN 3-329-00606-4.
(Hrsg.): Wir brauchen einen dritten Weg. Selbstverständnis und Programm der PDS. Konkret-Literatur-Verlag, Hamburg 1990, ISBN 3-922144-95-0.
Irene Runge und Uwe Stelbrink: Gregor Gysi: „Ich bin Opposition“. 2 Gespräche mit Gregor Gysi. Dietz, Berlin 1990, ISBN 3-320-01687-3.
mit Thomas Falkner: Sturm aufs große Haus. Der Untergang der SED. Edition Fischerinsel, Berlin 1990, ISBN 3-910164-07-2.
Einspruch! Gespräche, Briefe, Reden. Alexander-Verlag, Berlin 1992, ISBN 3-923854-65-X; erneut unter dem Titel Einspruch! Aufsätze, Reden, Briefe, Gespräche. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2002, ISBN 3-89602-392-6.
(Hrsg.): Zweigeteilt. Über den Umgang mit der SED-Vergangenheit. VSA-Verlag, Hamburg 1992, ISBN 3-87975-609-0.
Das war’s. Noch lange nicht! Autobiographische Notizen. ECON, Düsseldorf 1995, ISBN 3-430-13689-X.
Ingolstädter Manifest. Wir – mitten in Europa. Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag. PDS, Berlin 1995.
Freche Sprüche. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 1996, ISBN 3-89602-041-2.
Nicht nur freche Sprüche. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 1998, ISBN 3-89602-141-9.
Was Politiker nicht sagen … weil es um Mehrheiten und nicht um Wahrheiten geht. Econ, Düsseldorf 2022, ISBN 978-3-430-21043-0.
mit Hans-Dieter Schütt: Auf eine Currywurst mit Gregor Gysi. Aufbau-Verlag, Berlin 2023, ISBN 978-3-351-04214-1.
mit Karl-Theodor zu Guttenberg: Gysi gegen Guttenberg. Gespräche über die Zeit, in der wir leben. Herder, Freiburg i. Br. 2024, ISBN 978-3-451-39795-0.
Literatur
Irene Runge, Uwe Stelbrink: Gregor Gysi: »Ich bin Opposition«. Zwei Gespräche mit Gregor Gysi. Dietz, Berlin 1990, ISBN 3-320-01687-3.
Wolfgang Brinkschulte, Hans Jörgen Gerlach, Thomas Heise: Freikaufgewinnler. Die Mitverdiener im Westen. Ullstein, Frankfurt und Berlin 1993, ISBN 3-548-36611-2.
Thomas Falkner, Dietmar Huber: Aufschwung PDS. Rote Socken – zurück zur Macht? Droemer Knaur, München 1994, ISBN 3-426-80063-2.
Peter Hoff: Der rote „Verführer“. Gregor Gysis Wahltour ’94. Frankfurter Oder-Editionen, Frankfurt (Oder) 1994, ISBN 3-930842-01-7.
Andreas Mytze (Red.): Gregor Gysi und das MfS. Zimmermann, Berlin 1995, ISBN 3-930842-01-7.
Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zu dem Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi gemäß § 44 b Abs. 2 Abgeordnetengesetz (Überprüfung auf eine Tätigkeit oder eine politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.)BT-Drs. 13/10893 vom 29. Mai 1998.
↑Michael Wolffsohn: Die Deutschland-Akte. Juden und Deutsche in Ost und West. Tatsachen und Legenden. Edition Ferenczy bei Bruckmann München, München 1995, ISBN 978-3-7654-2730-5. Siehe auch: Heike Schmoll: Die Deutschland-Akte. Rezension. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr.280, 1. Dezember 1995, S.13 (faz.net [abgerufen am 21. April 2019]).
↑Zu Gysi als Nomenklaturkader der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des ZK der SED unter Klaus Sorgenicht siehe Christian Booß: Im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandant – die DDR-Anwälte im politischen Prozess. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017, ISBN 978-3-647-35125-4, S. 164
↑Hubertus Knabe in: Honeckers Erben. Die Wahrheit über DIE LINKE. Propyläen, Berlin 2009, ISBN 978-3-549-07329-2, S. 127, zitiert aus: Lothar Hornbogen, Detlef Nakath, Gerd-Rüdiger Stephan: Außerordentlicher Parteitag der SED/PDS. Berlin 1999, S. 337.
↑Sven Becker, Timo Lehmann, Ann-Katrin Müller, Nicola Naber, Marcel Pauly, Sven Röbel, Michael Sontheimer: Wie unabhängig sind unsere Abgeordneten? In: Der Spiegel. Nr.33, 2020 (online).
↑„Silberlocke“ auf Platz 1 in Berlin: Berliner Linkspartei wählt Gysi zum Spitzenkandidaten. In: Die Tageszeitung: taz. 20. Dezember 2024, ISSN0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. Dezember 2024]).
↑Gregor Gysi: IM-Vorwurf war und bleibt falsch. Pressemitteilung. In: linksfraktion.de. 22. Mai 2008, archiviert vom Original am 31. Mai 2008; abgerufen am 22. Dezember 2020.
↑ abHans-Jürgen Börner, Silke König: Geschichte im Ersten: Gysi und die Stasi – Ein Politiker im Zwielicht, in der ARD-Mediathek, NDR 2013, 45 Minuten, Erstausstrahlung vom 16. Dezember 2013, 23:55 Uhr im Ersten – Katja Havemann zu Gysi als IM Gregor und IM Notar ab ca. 20. Minute (aus der, zunächst, „verbotenen“ Doku Die Akte Gysi 2010/11)
↑Oskar Lafontaine: Birthler zurückziehen. Pressemitteilung der Bundestagsfraktion „Die Linke“. In: linksfraktion.de. 28. Mai 2008, abgerufen am 20. Februar 2020.
↑„Das ist mir alles zu lahm“ – Gregor Gysi im Gespräch mit Gerhard Schröder. In: deutschlandfunk.de. 4. August 2013, abgerufen am 7. März 2021 (Zitat Gysi): „Aber was ich eben auch erstaunlich finde ist, dass ja das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wäre es nicht doch an der Zeit, dass wir mal als Land souverän werden und die Besatzung beendet wird? Dazu müsste eben auch das Besatzungsstatut aufgehoben werden. Jetzt haben sie nur die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Geheimdiensten aufgekündigt, das reicht nicht. Wir brauchen kein Besatzungsstatut mehr, Deutschland muss das beenden.“
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