Heute ist er Teil des politischen Bezirks St. Pölten und existiert in seiner jetzigen Form seit 1. Juli 2002, als der Gerichtsbezirk Herzogenburg aufgelöst und die Gemeinden Kapelln und Perschling (bis 2015 „Weißenkirchen an der Perschling“) dem Gerichtsbezirk Neulengbach zugewiesen wurden.