Gerichtsbezirk Gradisca

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Gradisca
(slowenisch: Gradiška)
Basisdaten
Bundesland Görz und Gradisca
Bezirk Gradisca
Sitz des Gerichts Gradisca (Gradiška)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Görz
Fläche 69,48 km2
(1910)
Einwohner 14.365
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien, Jugoslawien


Der Gerichtsbezirk Gradisca (slowenisch Gradiška) war ein dem Bezirksgericht Gradisca unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca (Cisleithanien, Österreich-Ungarn).

Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im heutigen Friaul-Julisch Venetien (ehemalige Provinz Gorizia) an der italienischen Staatsgrenze zu Slowenien und gehörte zum Bezirk Gradisca. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Gradisca wurde um 1850 infolge der Auflösung der ursprünglichen Patrimonialgerichtsbarkeit in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten Kaisertum Österreich geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Görz, dass wiederum dem Oberlandesgericht Triest, dass am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Gradisca.

Der Gerichtsbezirk Gradisca bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Monfalcone, Cormons und Covignone den Bezirk Gradisca,[3] wobei die Gerichtsbezirke Covignone und Monfalcone in der Folge als eigenständiger Bezirk Monfalcone abgespalten wurden.

Der Gerichtsbezirk wies 1910 eine Bevölkerung von 14.365 Personen auf, von denen 12.725 Italienisch als Umgangssprache angaben. Weiters lebten im Gerichtsbezirk 62 Deutschsprachige, 302 Slowenischsprachige und 1.273 Anderssprachige oder Staatsfremde. Die deutsch- und slowenischsprachige Minderheit lebte 1910 vor allem in Gradisca, zudem gab es in Sagrado eine kleine slowenischsprachige Einwohnerzahl.[4]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Gradisca zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die sieben Gemeinden Farra, Gradisca-Bruma (Gradiška-Bruma), Mariano, Romans, Sagrado, Versa und Villesse. 1914 entstand zudem durch Abtrennung von Mariano die Gemeinde Corona.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 16

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)