Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages

Die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ist eine Räumlichkeit, in der Verschlusssachen des Bundestages der Geheimhaltungsgrade Streng geheim oder Geheim eingesehen werden können.[1] Bestimmte Dokumente dürfen von den Parlamentariern nur dort eingesehen werden. Derzeit befindet sie sich im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

Räumlichkeiten

Die Geheimschutzstelle oder Geheimregistratur[2] befindet sich im 5. Stock des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.[3] In dem dem Bundestag zugeordneten Gebäude sind auch der Wissenschaftliche Dienst und andere Institutionen des Bundestages untergebracht.

Einsicht für Parlamentarier

Eingesehen werden können dort von Parlamentariern als geheim eingestufte Akten der verschiedenen deutschen Regierungen. Dort lagern alle Akten des Kanzleramtes. Was als GEHEIM oder STRENG GEHEIM eingestuft wird, entscheiden die Ersteller der Akten. Sie können auch nachträglich noch eine Einstufung als Verschlusssache erwirken. Eine Zurückstufung von Geheimhaltung ist dagegen sehr selten. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sind Bundestagsabgeordnete grundsätzlich berechtigt, alle Akten einzusehen, die sich in der Verwahrung des Bundestages oder seiner Ausschüsse befinden. Für Verschluss-Sachen (VS) gilt die Geheimschutzordnung des Parlaments.[4] Die Mitglieder von speziellen Ausschüssen, z. B. Untersuchungsausschüssen zu politischen Affären und Streitfällen, haben Anspruch auf die Einsicht in die betreffenden Akten. Andere Abgeordnete müssen sich beim Bundestagspräsidenten eine Genehmigung holen.

Geheimhaltungsgrade

Unterschieden werden vier Geheimhaltungsgrade:

  • STRENG GEHEIM
  • GEHEIM
  • VS–VERTRAULICH
  • VS–NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)

Die Mitnahme von Verschlusssachen (VS) der oberen beiden Stufen STRENG GEHEIM und GEHEIM aus den Räumen des Bundestages ist nicht erlaubt.[3]

Konflikte

Immer wieder geraten Mitglieder des Parlaments in schwierige Situationen, da sie teilweise Einblick in eingestufte Dokumente erhalten, die Informationen aber nicht öffentlich machen dürfen. So legte beispielsweise Beate Müller-Gemmeke Einspruch gegen die Geheimhaltung eines Dokuments ein, das die Prüftätigkeit der Bundesagentur für Arbeit bei Leiharbeitsfirmen von Amazon dokumentierte.[5]

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. vgl. § 3a der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (GSO)
  2. Friedhelm Greis: NSA-Ausschuss: Meisterschule für Geheimniskrämer. In: Golem.de. 24. November 2014 (golem.de [abgerufen am 5. Dezember 2017]).
  3. a b Stichwort: Die Geheimschutzstelle des Bundestages. In: RZ-Online. 24. Februar 2000, abgerufen am 5. Dezember 2017.
  4. GO-BT Anlage 3 - Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. In: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. (bundestag.de [abgerufen am 5. Dezember 2017]).
  5. Beate Müller-Gemmeke: Geheimschutzstelle – Ich möchte aber darüber reden können! In: Beate Müller-Gemmeke Blog. 29. Juni 2013, abgerufen am 5. Dezember 2017 (deutsch).