Das Gambia Biometric Identification System (GAMBIS) ist ein Projekt im westafrikanischen Staat Gambia, das nach eigenen Angaben das weltweit erste integrierte biometrische Identitätsmanagementsystem ist.
Durch dieses System erfasst die gambische Regierung biometrische Daten aller ihrer im Land lebenden Bürger und im Land dauerhaft oder vorübergehend niedergelassene Ausländer. Die Karten werden an Volljährige (in Gambia ab 18) ausgegeben.[1] Ausgegeben werden die GAMBIS-Karten seit dem 23. Juli 2009 an nun acht Stationen in fünf Orten im Land.[2][3]
Bis zum März 2010 wurden mehr als 100.000 GAMBIS-Karten ausgegeben.[4] Und Mitte 2012 wurden mehr als 300.000 Karten ausgegeben.[5]
Um die GAMBIS-Karten zu erhalten, muss zunächst ein Antragsformular bei einer der Ausgabestationen ausgefüllt werden. Dieses Antragsformular muss von einer berechtigten Person unterzeichnet werden, dies sind die folgenden: Abgeordneter des Parlaments (englischMember of Parliament), Friedensrichter (englischJustice of the Peace), einem Imam oder der Minister für Religion (englischImam or Minister of Religion), Regional
Governor, Head Chief, Area Councilor, Alkalo oder ein Beamter der Kategorie IV oder V (englischVillage Alkalo or Civil Servant of Category IV and V, Grade10-12). Zudem muss mindestens einer der folgenden Belege mit Kopie vorgelegt bzw. eingereicht werden: Geburtsurkunde, gambischer Reisepass, Stimmberechtigungskarte (englischGambian Voters Card), Zertifikat eines Seyfo (englischSeyfo's Certificate) oder Zertifikat eines Alkalo (englischVillage Alkalo’s Certificate). Für eine Aufenthaltserlaubnis muss jedoch ein Reisepass im Original vorgelegt werden.[1] Als Nächstes wird der Daumenabdruck eingescannt und ein Porträt aufgenommen. Die Ausgabe der GAMBIS-Karte erfolgt in der Regel nach einem Geschäftstag.[6]
Die Gebühren für die Ausstellung der GAMBIS-Karte belaufen sich für den Ausweis auf 200 Dalasi (D), die Auslandsaufenthalt (A) auf 1100 D, die Auslandsaufenthalt (B) für Angehöriger eines ECOWAS-Staates 1300 D und 1800 D für andere Staatsangehörige.[1]