Der Name Fronhof nimmt Bezug auf den früheren königlichen Fronhof in Herkenrath aus der frühmittelalterlichenRodungszeit. Im Codex Theodorici des Klosters Deutz wird die Herkenrather Kirche 1160 als Eigentum des Florentius von Kempenich (Eifel) erwähnt. 1224 wurde sie in das Besitztum des Adeligen Dietrich von Dorndorf übertragen. Dem Fronhof, heute besser bekannt als Herkenrather Hof, haftete das Hofgericht über die niedere Gerichtsbarkeit an. Dabei ging es zum Beispiel um Wald-, Wege-, Wasser- und Weiderechte. Der ursprüngliche Herkenrather Hof ist wahrscheinlich im Dreißigjährigen Krieg zerstört worden. Das heute dort aufstehende Fachwerkhaus stammt aus dem 17. Jahrhundert. Das Bestimmungswort Fron leitet sich von dem althochdeutschen Wort „frôno“ (= „dem Herrn gehörig“), bzw. dem mittelhochdeutschen Wort „vrôn“ (= „Herrschaft“) ab. Der Herkenrather Hof war demzufolge Eigentum eines adeligen Herrn, also ein Herrenhof, der als Lehen vergeben wurde.[1]