Zurückgekehrt nach Wien habilitierte er sich 1868 mit einer Abhandlung über Periculum est emptoris („Die Gefahr liegt beim Käufer.“) für Römisches Recht. Hofmann verstand sich dabei nicht als Pandektist, weshalb einige Arbeiten unbemerkt blieben.[2] 1869 wurde seine Lehrberechtigung auf österreichisches Privatrecht, sowie Handels- und Wechselrecht erweitert und 1871 erhielt er eine außerordentliche und 1877 die ordentliche Professur für österreichisches und gemeines Privatrecht, die er bis zu seinem Tod ausfüllte.
Hofmann war seit 1871 verheiratet und seit 1885 korrespondierendes und ab 1890 ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften. 1888 wurde ihm die Ehrenmitgliedschaft des Istituto di diritto Romano verliehen.
In den Arkaden der Universität Wien befindet sich ein Porträtrelief aus Bronze von Theodor Khuen, das 1903 enthüllt wurde und an Franz Hofmann erinnert.
Mitgliedschaften
1885: Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften
1888: Ehrenmitglied des Istituto di diritto Romano
1890: Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften
Veröffentlichungen (Auswahl)
Gedichtband unter dem Pseudonym Heinrich Falkland.
„Beiträge zur Geschichte des griechischen und römischen Rechtes“
„Ueber den Verlobungs- und Trauring“
„Ueber dingliche und persönliche, absolute und relative Rechte“
„Die Entstehungsgründe der Obligation, insbesondere der Vertrag (mit Rücksicht auf Siegel’s Das Versprechen als Verpflichtungsgrund)“ (Wien, 1874)
↑So beispielsweise seine Abhandlung über Die Entstehungsgründe der Obligation, insbesondere der Vertrag (mit Rücksicht auf Siegel’s Das Versprechen als Verpflichtungsgrund, vergl. insoweit Martin Schermaier: Die Bestimmung des wesentlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB (= Forschungen zur Neueren Privatrechtsgeschichte. Band 29). Böhlau Verlag Wien/Köln/Weimar 2000, Abschnitt 10, Die Irrtumsrechtliche Diskussion zwischen Erklärungs-, Vertrauens- und Willenstheorie, S. 537–606 (550 f.).