Ein Flugbeschränkungsgebiet (amtlich Gebiet mit Flugbeschränkungen, engl. restricted area) ist ein festgelegter Luftraum über dem Hoheitsgebiet eines Staates, in dem Flüge von Luftfahrzeugen zeitweilig oder dauerhaft Beschränkungen unterliegen.[2][3] Sie werden zur Vorbeugung vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, vor allem für die Sicherheit des Luftverkehrs festgelegt.
Außerhalb der Hoheitsgebiete können die weniger restriktiven Gefahrengebiete diese Aufgabe übernehmen. Gebiete, in denen Flüge mit Luftfahrzeugen komplett verboten sind, nennt man Luftsperrgebiet.
Flugbeschränkungsgebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße. Neben der räumlichen Ausdehnung verfügen Flugbeschränkungsgebiete über eine zeitliche Wirksamkeit. Sie können durchgängig oder nur an bestimmten Tagen und zu festgelegten Uhrzeiten oder auch nur nach vorheriger Ankündigung per NOTAM wirksam sein. Die vertikale Ausdehnung ist ebenfalls im Einzelfall per NOTAM veränderbar. Permanente Flugbeschränkungsgebiete sind im Luftfahrthandbuch veröffentlicht und werden auf Luftfahrtkarten (insbesondere ICAO-Karten) grafisch dargestellt sowie mit dem Ländercode und einem „R“ (für engl. restricted) gefolgt von einer Seriennummer gekennzeichnet. Beispielsweise steht ED-R146 für das Flugbeschränkungsgebiet im Zentrum Berlins (E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Deutschland, R = restricted).
Eine Form dieser beschränkten Gebiete ist der zeitweilig reservierte Luftraum (engl. Temporary Reserved Airspace; TRA), in den Einflüge von zivilen Luftfahrzeugen nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind, da dieser für Übungen von militärischen Luftfahrzeugen reserviert ist.
Situation in Deutschland
Durchflüge
Durchflüge durch aktive Flugbeschränkungsgebiete in Deutschland sind zulässig, wenn:[5]
der Nutzer des Gebietes eine Genehmigung erteilt hat (für militärische Flüge)
für Rettungsflüge eine Vereinbarung zwischen der Einsatzleitstelle und der jeweiligen für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle getroffen wurde.
Verstöße
Das unberechtigte Einfliegen in ein Flugbeschränkungsgebiet kann in Deutschland mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahren geahndet werden.[6]