Es gab 108 Fernmeldeämter (FA) der Deutschen Bundespost. Sie waren für die Bereitstellung von Telekommunikations-Dienstleistungen im jeweiligen Amtsbereich zuständig (Fernsprech-, Telegrafen- und Funkdienst, Fernmeldebau und Verwaltungsaufgaben, teilweise wurden auch der Telegrammdienst und die Annahme von Fernmeldegebühren von den Postämtern wahrgenommen). Im Allgemeinen waren alle erforderlichen Dienststellen in einem Fernmeldeamt vorhanden. Nur in den Großstädten teilten sich mehrere Fernmeldeämter die Arbeit. Die Technik der Datenübertragung war in Frankfurt und in Hamburg besonderen Fernmeldeämtern (früher Telegrafenamt genannt) zugeordnet.
Bei der Vereinigung des Post- und Telegraphenwesens 1875 blieben in größeren Städten selbständige Telegraphenämter erhalten. Die Mehrzahl der Telegraphenstationen waren in den örtlichen Postanstalten eingebunden. Mit der Einführung des Fernsprechers 1877 und der ersten Vermittlungsstellen 1881 waren diese noch bei den Telegraphenämtern eingegliedert. Durch den rasanten Erfolg des neuen Kommunikationsmittels entstanden in großen Städten allerdings bald eigene Fernsprechämter.
Die Reichspost richtete ab 1920 nach dem Vorbild Württembergs Telegraphenbauämter ein.
Nach 1945 testete die Oberpostdirektion die Ausgliederung der Fernmeldedienste auf dem Lande aus den Postanstalten mittels Fernmeldebetriebsämter. Bei der Neuordnung der Ämter des Fernmeldewesens wurden alle Betriebsaufgaben zusammengefasst und alle Ämter erhielten 1952 die Bezeichnung Fernmeldeamt.
Mit der Umwandlung der Deutschen Bundespost Telekom in Deutsche Telekom AG am 1. Januar 1995 erfolgte die Umbenennung der mittlerweile 121 bestehenden Fernmeldeämter in Niederlassungen (NL). In Städten mit mehreren Niederlassungen wurden diese wie vorher durch arabische Ziffern voneinander unterschieden.
Aufgaben
Ein Fernmeldeamt gliederte sich in sechs Aufgabenbereiche:
Aufgabenbereich 1 – Verwaltung
Aufgabenbereich 2 – Haushalt
Aufgabenbereich 3 – Teilnehmerdienste
Aufgabenbereich 4 – Fernsprechdienst (Hand) und Telegrammdienst
Aufgabenbereich 5 – Vermittlungs- und Übertragungstechnik
Bei Bedarf wurden die Aufgabenbereiche 5 und 6 wegen des großen Umfangs unterteilt:
Aufgabenbereich 5 A – Planung und Bauführung für Vermittlungs- und Übertragungstechnik
Aufgabenbereich 5 B – Technischer Fernsprechbetrieb
Aufgabenbereich 5 C – Technischer Telegrafenbetrieb
Aufgabenbereich 5 D – Übertragungsbetrieb
Aufgabenbereich 6 A – Planung und Bauführung für Linientechnik
Aufgabenbereich 6 B – Fernmeldebau und Unterhaltung von Linien
Aufbau
Die Amtsleitung eines Fernmeldeamtes setzte sich aus dem Amtsvorsteher (AV) und den Abteilungsleitern (AbtL) zusammen. Der AV war für die ordnungsgemäße Ausführung aller dem Amt zugewiesene Aufgaben zuständig. Die AbtL leiteten selbständig den Dienst der ihnen unterstellten Abteilungen nach den gültigen Bestimmungen bzw. Richtlinien.
Der Personalrat vertrat die Interessen des Personals auf der Ebene der Amtsleitung.
Die verwaltungstechnischen Gliederungen eines Fernmeldeamtes waren
Abteilungen (Abt)
Aufgabe: Die Zusammenfassung eines oder mehrerer Aufgabenbereiche.
Leitung: Abteilungsleiter (AbtL)
Dienststellen (Dst)
Aufgabe: Zuständig für Fachaufgaben innerhalb einer Abteilung.
Leitung: Stellenvorsteher (StV)
Kräftegruppe (KrGr)
Aufgabe: Bezeichnung für Dienstkräfte mit der gleichen Einzelaufgabe innerhalb einer Dienststelle.
Leitung: Oberaufsicht, Aufsicht
Fernmeldebezirk (FBz)
Aufgabe: Zusammengefasste Dienststelle für den Anmeldedienst, die Fernsprechentstörung, die Unterhaltung von Fernsprechvermittlungsstellen in weiter entfernten Bereichen des Amtsbezirkes. Abhängig vom FA.
Aufgabe: Besondere Dienststellen, die nicht unbedingt ihren Sitz am Standort des FA hatten. Sie waren für fernmeldetechnische Arbeiten (FBBz) bzw. fernmeldetechnische Sonderaufgaben (TBz) zuständig. Dies umfasst z. B. Unterhaltung der Ortsnetze, Schaltungen in den Ortsnetzen, Bauvorhaben etc.
Handwörterbuch des elektrischen Fernmeldewesens: Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen; Neubearbeitete Ausgabe, Bundesdruckerei Berlin, 1970, Band A–F, S. 31–36.