Ferdinand von Bismarck wurde in London als zweites von sechs Kindern des DiplomatenOtto Fürst von Bismarck (1897–1975) und dessen schwedischer Gattin, Ann Mari Tengbom (1907–1999), einer Tochter des Architekten Ivar Tengbom, geboren. Er war ein Urenkel des ersten deutschen Reichskanzlers Fürst Otto von Bismarck (1815–1898).
Ferdinand von Bismarck wuchs zunächst in London und Rom auf, wo sein Vater als Diplomat eingesetzt war. Nachdem dieser wegen Verbindungen zum Widerstand im November 1944 aus dem Auswärtigen Dienst entlassen worden war, schickte er seinen Sohn zur mütterlichen Familie nach Schweden, wo er die Schule besuchte. Er lebte dort bei seinen Großeltern in einem Nebengebäude von Schloss Drottningholm. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1947 besuchte er das Internat Schloss Salem, wo er das Abitur machte.[3] Dann arbeitete Bismarck zunächst auf einer Kaffeefarm in Brasilien.[4] Nach einer Bankausbildung studierte er Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Köln und Freiburg, welches er mit dem Referendarexamen beendete. Nach dem Referendariat erwarb er 1960 das Assessorexamen in Freiburg.
Er begann seine Berufslaufbahn 1961 als Jurist im Hauptverwaltungsrat der EWG in Brüssel. Später ließ er sich als Anwalt in Hamburg nieder. Anfang der 1970er Jahre etablierte sich Bismarck auch als Immobilienunternehmer und war Gründer des Marbella Hill Clubs, einer großen Immobilienentwicklung mit zahlreichen verkauften Baugrundstücken für Privatvillen[5], sowie Eigentümer des Park Palace, eines Hochhauskomplexes in Monte Carlo[6]. Er lebte auf Schloss Friedrichsruh und verwaltete das Erbe seiner Familie. Dieses umfasste unter anderem den 6000 Hektar großen Sachsenwald sowie die Fürstlich von Bismarck’sche Brennerei GmbH in Friedrichsruh.[7][8] Ferdinand von Bismarck war Vorsitzender des Beirats der Stiftung Herzogtum Lauenburg sowie Beiratsmitglied der Dresdner Bank.
1975 wurde er Chef des Hauses Bismarck. Der Sachsenwald war bereits von den vorangegangenen Generationen an seinen Rändern teils als Bauland aufgesiedelt worden, was Ferdinand fortsetzte. Von den bis heute verbleibenden forstwirtschaftlichen Flächen von 6.000 Hektar veräußerte Ferdinand sukzessive Teile an Eberhart von Rantzau, den Miteigentümer der Deutschen Afrika-Linien[14]. Im Besitz Bismarcks verblieben 4.500 Hektar mit dem Schloss Friedrichsruh samt Park und Nebengebäuden.
Ferdinand von Bismarck veröffentlichte unter anderem das Buch Setzen wir Deutschland wieder in den Sattel. Damit erinnert er an seinen Urgroßvater Otto von Bismarck, der 1871 formuliert hatte: „Setzen wir Deutschland, sozusagen, in den Sattel! Reiten wird es schon können“.
Am 23. Juli 2019 starb er im St. Adolf-Stift in Reinbek.
Politik
Von der aktiven Politik auf Bundes- oder Landesebene hielt sich von Bismarck im Gegensatz zu seinem Vater Otto und seinem Sohn Carl-Eduard fern; er war aber seit den 1970er Jahren Mitglied der CDU und mehrere Jahre Ortsvorsitzender in Aumühle. Bismarck galt als konservativ[16] und war Schirmherr des Bismarckbunds e. V.[17]
Im Jahre 2008 machte von Bismarck mit einem an eine Vielzahl von Privathaushalten gesendeten Rundschreiben[18] auf sich aufmerksam, bei dem er „aus ernster Sorge um Deutschland“ beklagte, dass „Deutschland nach links driftet“, da die Linkspartei bei den Wahlen in Bremen, Hessen, Niedersachsen und Hamburg jeweils die Fünf-Prozent-Hürde nehmen konnte und in den Landtag einzog.
Publikationen
Anmerkungen eines Patrioten. Langen Müller, München 1998, ISBN 3-7844-2700-6.
Setzen wir Deutschland wieder in den Sattel. Neue Anmerkungen eines Patrioten. Langen Müller, München 2004, ISBN 3-7844-2959-9.
↑Artikel 109 WRV (Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919) bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufzuheben sind. Adelsbezeichnungen gelten nur [mehr] als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Im Falle der Nachkommen des ehemaligen Fürstenhauses Bismarck tragen seitdem alle Familienmitglieder den Familiennamen Graf bzw. Gräfin von Bismarck-Schönhausen. Die Verwendung des historischen ErstgeburtstitelsFürst von Bismarck (für den jeweils Ältesten in der Primogenitur) entspricht damit nicht dem amtlichen Namen; von einer Namensänderung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) ist in diesem Fall nichts bekannt geworden. Der Erstgeburtstitel ist daher - entsprechend einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in anderer Sache (vom 11. März 1966, Az. VII C 85.63 und StAZ 1966, S. 344) - personenstandsrechtlich irrelevant, wird aber in nichtamtlichen Zusammenhängen - ähnlich einem Pseudonym - als Höflichkeitsform in Anlehnung an die Tradition der Familie sowohl in der Literatur als auch in der Gesellschaft überwiegend verwendet. Siehe auch: Übersicht über die Benutzung von Erstgeburtstiteln.