Ein Facharbeiter war in der Wirtschaft ein Arbeiter, der eine technische oder gewerbliche Berufsausbildung erfolgreich absolviert oder sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch entsprechende Berufserfahrungen angeeignet hatte. Heute heißt er Fachkraft.
Allgemeines
Diese Berufsqualifikation unterscheidet ihn vom Hilfsarbeiter. Personen mit kaufmännischer Ausbildung werden seltener als Facharbeiter bezeichnet.
In der Deutschen Demokratischen Republik gab es eine Vielzahl von staatlich anerkannten Ausbildungsberufen mit der Berufsbezeichnung Facharbeiter, zum Beispiel Facharbeiter für Fertigungsmittel oder Facharbeiter für Nachrichtentechnik.[1] Die Bezeichnung Facharbeiter kommt in den heutigen Ausbildungsberufen in Deutschland nicht mehr vor; stattdessen findet der Begriff Fachkraft Verwendung, beispielsweise bei Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachkraft für Veranstaltungstechnik.
Bis zur Jahrtausendwende erhielten Auszubildende technischer und gewerblicher Berufe nach bestandener Abschlussprüfung einen Facharbeiterbrief als Abschlussurkunde. Auf den heutigen IHK-Prüfungszeugnissen ist die Bezeichnung Facharbeiterbrief kein Bestandteil mehr.
Beispiele
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Facharbeiter für Gießereitechnik
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Facharbeiter für Holztechnik
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Facharbeiter für Datenverarbeitung
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Facharbeiterberufe in der DDR (Stand 1990)