Das Europäische Kulturabkommen – englischEuropean Cultural Convention, französischConvention culturelle européenne – ist ein 1954 zur Unterzeichnung ausgelegter völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, mit dem Ziel das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Anerkennung der kulturellen Vielfalt in Europa zu entwickeln, die europäische Kultur zu bewahren und nationale Beiträge zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe unter Achtung der gleichen Grundwerte zu fördern[1]. Mit einem Fokus auf Sprachen, Geschichte und Gesellschaft, trägt das Abkommen dazu bei, gemeinsame kulturelle Maßnahmen und Aktivitäten von europäischem Interesse anzuregen[2].
Das Europäische Kulturabkommen wurde am 19. Dezember 1954 vom Europarat in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 5. Mai1955 in Kraft, nachdem drei Staaten das Abkommen ratifiziert hatten[3]. Seine Unterzeichnung ist eine der Voraussetzungen um am Bologna-Prozess und am Europäischen Hochschulraum (EHEA) teilnehmen zu können[4].
Das Abkommen wurde von allen 46 Mitgliedstaaten des Europarates, seinem einzigen ehemaligen Mitglied Russland sowie von Belarus, Kasachstan und Vatikanstadt ratifiziert.[1] Damit ist es bis heute eines der wenigen gesamteuropäisch gültigen kulturpolitischen Dokumente.[2]