Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Abkürzung CESNI von französischComité Européen pour l’Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure) ist eine zwischenstaatliche Organisation die bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) angesiedelt ist. CESNI wurde eingesetzt, um die Harmonisierung der technischen Standards in der Binnenschifffahrt in ganz Europa zu erleichtern. Die Vorschriften werden durch die Europäische Union, die beteiligten Staaten oder Flusskommissionen wie der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, der Donaukommission oder der Moselkommission durch Übernahme in ihre Regelungen oder durch direkten Verweis auf die CESNI-Standards umgesetzt.
Der Beschluss zur Einrichtung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt wurde bei der Frühjahrsplenartagung 2015 der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Rotterdam gefasst.[5] Die konstituierende Sitzung fand am 17. Juli 2015 in Straßburg statt.[6]
Neben den Mitgliedstaaten kann anderen Staaten durch Einladung des Ausschusses ein Beobachterstatus gewährt werden.[11][12] Stand 2024 haben folgende Staaten einen Beobachterstatus:[13]
↑Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: Protokoll 3: Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt – CESNI. In: Frühjahrssitzung 2015. Angenommene Beschlüsse (2015-I). Rotterdam 3. Juni 2015, CC/R (15) 1 endg. (ccr-zkr.org [PDF; abgerufen am 15. Juni 2024]).
↑Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: Geschäftsordnung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt – CESNI. In: Frühjahrssitzung 2015. Angenommene Beschlüsse (2015-I). Protokoll 3: Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt – CESNI. Rotterdam 3. Juni 2015, CC/R (15) 1 endg., Artikel 2 (ccr-zkr.org [PDF; abgerufen am 15. Juni 2024]).
↑Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: Geschäftsordnung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt – CESNI. In: Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Hrsg.): Geschäftsordnung und Interne Vorschriften. Ausgabe 2020, 2020, Artikel 2, Abs. 3 b (cesni.eu [PDF; abgerufen am 15. Juni 2024]).
↑Interne Vorschriften über den Status eines Beobachterstaates (Beschluss CESNI 2017-I-1). In: Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Hrsg.): Geschäftsordnung und Interne Vorschriften. Ausgabe 2020, 2020, Artikel 1 (cesni.eu [PDF; abgerufen am 15. Juni 2024]).
↑Beobachter. In: cesni.eu. Abgerufen am 15. Juni 2024.