Der ELER wurde durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2005 errichtet und nahm seine Tätigkeit im Jahre 2007 auf.
Der ELER löste einen Teil des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Im ELER haben die Mitgliedsstaaten (in Deutschland die Bundesländer) Spielräume bei der Ausgestaltung einzelner EU-geförderter Maßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil des ELER sind Agrarumweltmaßnahmen, die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsänderungen im Sinne des Umwelt- oder Naturschutzes honorieren. Die Bewertung von ELER-geförderten Maßnahmen bezüglich der Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutz fallen gemischt aus. Neben effektiven Maßnahmen finden sich je nach Bundesland auch viele nicht-effektive.[1][2]
Der ELER und der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sind die beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die ELER-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für die als zweite Säule der GAP bezeichnete Politik.
In der Förderperiode von 2014 bis 2020 verfolgt die ELER-Förderung folgende Ziele, die als „sechs Prioritäten“ bezeichnet werden:
Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
Förderung der sozialen Eingliederung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der Armut in den ländlichen Gebieten
Die Umsetzung erfolgt dezentral durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage gesamtstaatlicher Planungen. In Deutschland setzt jedes Bundesland ein eigenes sogenanntes „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum“ um. Förderrichtlinien der Länder wie die Stallbauförderung (Agrarinvestitionsförderung), landwirtschaftliche Diversifizierung, Flurneuordnung und ländlicher Wegebau, forstliche Förderungen, die Dorferneuerung und Regionalentwicklung, die Förderung benachteiligter Gebiete, die Ökolandbauförderung, die Tierschutz-, Agrarumwelt- oder Vertragsnaturschutzprogramme werden in den meisten Bundesländern in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum gebündelt und so mit einer EU-Kofinanzierung versehen (50–75 % der Mittel können dann von der EU aus dem ELER-Fonds kommen). Baden-Württemberg setzt beispielsweise die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) im Rahmen des ELER um. Die gesamtstaatlichen wie die regionalen Planungen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
↑Nicolas Schoof, Rainer Luick, Guy Beaufoy, Gwyn Jones, Petar Einarsson, Javier Ruiz, Vyara Stefanova, Daniel Fuchs, Tobias Windmaißer, Hermann Hötker, Heike Jeromin, Herbert Nickel, Jochen Schumacher, Mariya Ukhanova: Grünlandschutz in Deutschland: Treiber der Biodiversität, Einfluss von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ordnungsrecht, Molkereiwirtschaft und Auswirkungen der Klima- und Energiepolitik. In: BfN-Skript. Nr.539. BfN, Bonn - Bad Godesberg, S.257 (researchgate.net).
↑Jan Freese: Natur- und Biodiversitätsschutz in ELER. Band44, Nr.3. Naturschutz und Landschaftsplanung, 2012, S.69–76.