Nach spanischem Wahlrecht können verschiedene Parteien zur Wahl in einer Gemeinschaftskandidatur (coalición electoral) antreten. Diese Gemeinschaftskandidatur kann sich auf einen oder mehrere Wahlkreise beschränken. Dieselbe Partei kann also z. B. in einem Wahlkreis allein, in einem Wahlkreis zusammen mit der Partei A und in wieder einem anderen Wahlkreis zusammen mit der Partei B antreten.
Die Gemeinschaftskandidatur En Comú Podem ist auf die vier katalanischen Wahlkreise (Barcelona, Girona, Lleida und Tarragona) beschränkt. Zu En Comú Podem gehören die folgenden Parteien:
Bei der Wahl vom 20. Dezember 2015 wurde En Comú Podem mit einem Stimmenanteil von 25 % (was 3,7 % gerechnet auf das gesamtspanische Ergebnis entspricht) stärkste Kraft in Katalonien. Auf die Kandidatur entfielen damit 12 der 47 Mandate, die in der Region Katalonien vergeben wurden.
Von den 12 Abgeordneten gehörten vier zu Barcelona en Comú, drei zur ICV, zwei zu Podemos und zwei zu EUiA. Eine Abgeordnete war parteilos.
Nach der Wahl beabsichtigten die En Comú-Podem-Abgeordneten zunächst im Abgeordnetenhaus eine eigene Fraktion zu bilden. Dies wurde vom Parlamentspräsidium jedoch abgelehnt, sodass sie sich – ebenso wie die Abgeordneten der galicischen Gemeinschaftskandidatur En Marea – der Fraktion von Podemos anschlossen.