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Dieser Artikel behandelt die Eingangsformel von Gerichtsurteilen. Zur Begrüßung am Briefanfang (z. B. „Sehr geehrte ...“) siehe Gruß#Schriftlich.
Als Eingangsformelgerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.
Im Namen des Deutschen Volkes: Für die Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen ist diese Formel in der Landesverfassung vorgesehen.[3] Für die meisten Gerichte gilt aber aufgrund vorrangiger bundesrechtlicher Regelung die Formel Im Namen des Volkes. Im Übrigen wird die Formel Im Namen des Deutschen Volkes aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.[4]
VatikanstadtVatikanstadt: A nome del Sommo Pontefice (Im Namen des Obersten Pontifex, Grundgesetz Art. 15); auch: In nome di Sua Santità (Im Namen Seiner Heiligkeit)
Im Namen Gottes
VatikanstadtHeiliger Stuhl: In nomine Domini (Im Namen des Herrn)
Andere
DanemarkDänemark: Thi kendes for ret (Daher für Recht erkannt)