Mit Anfang dreißig bekam Edeltraud Faßhauer die Diagnose Multiple Sklerose.[1] Seit Mitte der 80er Jahre engagierte sie sich ehrenamtlich für Menschen, die ebenfalls von dieser Krankheit betroffen waren. In der DDR gab es weder laienverständliche Literatur über MS noch Beratungsangebote. 1987 gründete Edeltraud Faßhauer gemeinsam mit ihrem Mann und anderen Betroffenen die erste staatlich anerkannte Gruppe für MS-Betroffene in Halle.[1] Nach der Wende war sie Gründungsmitglied der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG), Landesverband Sachsen-Anhalt.[1]
Edeltraud Faßhauer gründete 1994 den Landes-Patientenbeirat der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG), dessen Vorsitz sie bis 2018 innehatte.[1] Sie engagierte sich ab 2003 auch als Vorsitzende des Patientenbeirates beim DMSG-Bundesverband und als Beisitzerin des DMSG-Bundesverbandes.[2][3]
Bereits in der ersten Amtsperiode des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gehörte Edeltraud Faßhauer dem Gericht als Richterin an.[4] Am 10. November 2000 wurde sie vom Landtag für die Dauer von sieben Jahren erneut zur Verfassungsrichterin gewählt:[5][6] Sie wurde am 13. Dezember 2000 von Ministerpräsident Reinhard Höppner ernannt und in der Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2000 vereidigt.[5]
↑Landtag von Sachsen-Anhalt: Landesverfassungsgericht. In: Volkshandbuch, 3. Wahlperiode, 5. Auflage. 1. November 2001, S. 74, abgerufen am 11. März 2021.