Zusammen mit der Earlswürde wurde ihm der nachgeordnete Titel Viscount Howick, of Howick in the County of Northumberland verliehen. Bereits am 23. Juni 1801 war ihm der Titel Baron Grey of Howick, of Howick in the County of Northumberland, verliehen worden. Beide Titel gehören ebenfalls zur Peerage of the United Kingdom. Der Titel Viscount Howick ist der Höflichkeitstitel für den ältesten Sohn des jeweiligen Earls.
Dem Vater des 1. Earls, Henry Grey (1691–1749), High Sheriff of Northumberland, war am 11. Januar 1746 in der Baronetage of Great Britain der Titel Baronet, of Howick in the County of Northumberland, verliehen worden. Der Titel fiel 1749 an dessen ältesten Sohn Sir Henry Grey, 2. Baronet (1722–1808) und bei dessen kinderlosem Tod 1808 an dessen Neffen, den 2. Earl Grey. Die Baronetcy ist seither ebenfalls ein nachgeordneter Titel des jeweiligen Earls.