Digitale Teilhabe

Digitale Teilhabe bezieht sich auf die Möglichkeit von Menschen, digitale Technologien, Infrastrukturen, Angebote und Dienste selbstbestimmt und gleichberechtigt zu nutzen sowie an gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen im digitalen Raum teilzuhaben.[1.1]

Einordnung des Begriffs

Der Begriff der digitalen Teilhabe steht im Zusammenhang mit den Konzepten der digitalen Kluft, digitalen Inklusion und digitalen Barrierefreiheit. Die digitale Barrierefreiheit zeigt auf, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Teilhabe im digitalen Raum zu ermöglichen. Beim Begriff der digitalen Inklusion geht es um eine Erweiterung hin zu konkreten Strategien und Maßnahmen. Digitale Kluft, als Begriff, beschreibt die Unterschiede beim Zugang zu und der Nutzung digitaler Technologien aus der Perspektive sozialer Ungleichheiten. Die digitale Teilhabe wird in der Literatur auch als normativer Gegenbegriff zu Ausgrenzung und Spaltung beschrieben.[2.1] Der Fokus digitaler Teilhabe liegt auf Möglichkeiten einer gleichberechtigten Nutzung digitaler Angebote.

Dimensionen

In der Literatur zur Teilhabeforschung wird digitale Teilhabe vorwiegend als mehrdimensionales Konzept beschrieben. Übereinstimmend werden der Zugang zu digitalen Technologien und digitale Kompetenzen als zentrale Dimensionen genannt. Einzelne Modelle ergänzen diese um die tatsächliche Nutzung digitaler Angebote und die Möglichkeit zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation.[1.1] Außerdem wird die digitale Infrastruktur als weitere Dimension angeführt.[3.1]

Zielgruppen

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen werden häufig als primäre Zielgruppe digitaler Teilhabe gesehen.[1.1] Laut Aktion Mensch nutzen Menschen mit Beeinträchtigungen das Internet überdurchschnittlich intensiv.[4.1] Bei Menschen mit geistiger Behinderung wirken sich die Kompetenzen und Selbstständigkeit bei der Nutzung digitaler Technologie unmittelbar auf die Teilhabe aus. Zusätzlich wirken auch die technischen Voraussetzungen als Zugangsbarrieren.[1.1]

In der Forschung werden technische Lösungen als ein wichtiger Gelingensfaktor im Rahmen der Unterstützung digitaler Teilhabe von Menschen mit Behinderung beschrieben. Je nach Art der Behinderungen könnten technische Lösungen die Beeinträchtigungen in gewissem Maße ausgleichen.[5.1]

Ältere Menschen

Mit steigendem Alter und wenigen Vorkenntnissen wird die Teilhabe von älteren Menschen im digitalen Raum zunehmend schwieriger.[1.2] Die Bitkom-Studie 2025 zu digitaler Teilhabe zeigte, dass knapp 100 % der Befragten unter 65 Jahren das Internet nutzen. Von den Befragten sehen 88 % die Digitalisierung als Chance.[6.1] Bei älteren Menschen ist die Bereitschaft, neue digitale Technologien zu nutzen, nur etwa halb so groß, wie bei anderen Altersgruppen. Gründe dafür sind Bedenken um Datensicherheit und nicht ausreichende technische Kompetenz.[6.2]

Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist die Situation von älteren Menschen mit geringem Einkommen besonders prekär. So seien sie beispielsweise in ihrem Recht auf Information eingeschränkt, wenn viele Informationen nur online verfügbar seien und sie sich kein Smartphone, keinen Computer oder kein Internet leisten können.[7]

Menschen mit geringem Einkommen

Laut dem Digital Skill Gap 2025 sind Menschen in einer strukturell benachteiligten Lebenslage und einem erhöhten Armutsrisiko auch häufig im digitalen Raum in der Teilhabe eingeschränkt. Gründe dafür seien begrenzter Wohnraum, Technik nicht zur alleinigen Nutzung und wenige Möglichkeiten zum Rückzug.[8.1]

Auf diese Weise werde auch die Möglichkeit zum Aufbau von Nutzungskompetenzen erschwert. Seitens von Emma Stone wird betont, dass bestehende Ungleichheiten verstärkt werden können, da Sozialleistungen teilweise nur noch online verfügbar seien. Die Möglichkeit, sich digital weiterzubilden würde ebenso durch geringes Einkommen beschränkt.[8.1] Die Anschaffungskosten für sehr günstige Geräte können teilweise noch bewältigt werden, die Kosten für Internet stellen allerdings eine dauerhafte finanzielle Belastung dar.[9.1]

Menschen mit geringer formaler Bildung

Die Nutzung von digitalen Technologien ist von dem Bildungsgrad abhängig.[3.2] Eine Untersuchung aus dem Jahr 2025 zeigte, dass Menschen ohne Bildungsabschluss eine höhere Mediennutzung aufwiesen als Personen mit mindestens Hauptschulabschluss.[9.2] Menschen mit geringer formaler Bildung verfügen nicht über die digitale Basiskompetenz, die für die Gemeinschaft und gesellschaftliche Teilhabe benötigt werden würde. Ohne einen Zugang zu digitalen Lernmöglichkeiten gibt es niedrigere Beschäftigungsaussichten und es besteht die Gefahr sozialer Isolation. Es werden barrierearme Lernorte benötigt, die es ermöglichen, digitale Bildung in Anspruch zu nehmen.[8.2]

Rechtlicher Rahmen

International

Der rechtliche Rahmen digitaler Teilhabe ist international durch eine Konvention, europäische Richtlinien und technische Standards geprägt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sichert den internationalen Menschenrechtsschutz für Menschen mit Behinderungen. Der Artikel 4g der UN-BRK fordert die Forschung und Entwicklung neuer Technik für Menschen mit Beeinträchtigung.[1.2] Der Artikel 21 sichert in der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, Informationen und Gedankengut zu erhalten. Im Zuge dessen ist es an den unterzeichnenden Staaten, geeignete Bedingungen zu schaffen, um unter anderem den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen zu ermöglichen.[10]

Seit 2016 regelt auf europäischer Ebene die EU-Richtlinie den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Einrichtungen. Mit dieser Richtlinie soll der Zugang zu Angeboten im digitalen Raum erweitert werden.[11] Im Jahr 2019 wurde der Anwendungsbereich mit dem European Accessibility Act auch auf Produkte und Dienstleistungen erweitert.[12]

Der internationale Standard für die Zugänglichkeit von Webseiten sind die Web Content Accessibility Guidelines.[10] Dies ist eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung zur Webentwicklung und zum Webdesign für Menschen mit Behinderung. Dabei sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit die Grundlage der Richtlinie: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.[13]

Deutschland

In Deutschland wird der rechtliche Rahmen digitaler Teilhabe durch verschiedene Gesetze gerahmt. Zu diesen Gesetzen mit dem Fokus auf Menschen mit Behinderung gehören unter anderem das Bundesteilhabegesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht sich nicht primär auf Menschen mit Behinderung.

Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2016 soll laut Titel des Gesetzes die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung stärken.[14.1] Die UN-Behindertenrechtskonvention dient als Grundlage für das Bundesteilhabegesetz in Deutschland.[1.2] Über die Unterschrift der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Technologie zu ermöglichen.[15.1]

Die allgemeine Barrierefreiheit findet sich in Deutschland im Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Demnach ist Barrierefreiheit gegeben, wenn Informations- und Kommunikationsangebote für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise zugänglich und nutzbar sind, ohne dass dabei besondere Erschwernisse oder die Hilfe anderer Personen erforderlich sind.[10]

Das Barriefreiheitsstärkungsgesetz überführt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht. Inhaltlich geht es um die technischen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, die online angeboten werden, und um barrierefreie Informationspflichten. Zu diesen Produkten und Dienstleistungen gehören beispielsweise solche im Online-Handel, im öffentlichen Nahverkehr sowie von Banken.[5.2] Vor der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Juni 2025 gab es nur Vorgaben zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen, nicht aber für private Unternehmen.[16]

Herausforderungen

Digitale Technologien können dabei den Zugang zu Bildung, Arbeit, sozialen Kontakten und öffentlichen Dienstleistungen erleichtern.[1.1] Ohne diesen Zugang besteht die Gefahr der Isolation und Entwicklungsmöglichkeiten zu verpassen.[8.3] Die digitale Teilhabe ermöglicht auch die Teilnahme an sozialen, kulturellen und Politischen Veranstaltung und gesellschaftlichen Diskursen, uneingeschränkt durch räumliche Barrieren.[5.2]

Als Herausforderungen digitaler Teilhabe werden in einer qualitativen Untersuchung unter anderem finanzielle Hürden, fehlende digitale Kompetenzen sowie mangelnde Barrierefreiheit genannt. Insbesondere bei assistiven Technologien für Menschen mit Behinderungen können Anschaffungs- und Anpassungskosten den Zugang erschweren.[5.3] Die Zielgruppen digitaler Teilhabe sind teilweise auf Unterstützung beim Erlernen der Nutzung angewiesen. Eine Möglichkeit besteht darin, sich Hilfe von Familie und Freunden zu suchen,[6.3] ist dies nicht möglich, braucht es entsprechende Schulungen und Fortbildungen.[17.1]

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass digitale Angebote nicht immer die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen berücksichtigen.[5.3] Die Forschung zeigt, dass die Passung von Bedürfnissen und Voraussetzungen der Zielgruppe entscheidend sei, um digitale Teilhabe zu ermöglichen.[3.3]Voraussetzungen, die in Bezug auf Menschen mit niedrigem Einkommen genannt werden, sind, gesicherte Existenz, zeitliche und räumliche Kapazitäten sowie geeignete Hilfestellung.[8.1] Ungleichheiten, die sich im digitalen Raum reproduzieren, sind laut der Forschung zu vermeiden.[3.1]

Eine häufige Empfehlung in der Inklusionsforschung ist es, die Zielgruppen umfassend einzubeziehen. Dabei sollen sie an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Zusätzlich wird in der Inklusionsdebatte um Menschen mit Behinderungen gefordert, dass Entwickler digitaler Technologien und Anwendungen ebenso wie Designer und Institutionen als Akteure der Inklusion entsprechend weitergebildet werden.[15.2] In der Forschung wird hervorgehoben, dass Vertreter der Zielgruppen an den gesellschaftlichen und politischen Diskursen rund um Digitalisierung und verwandte Themen beteiligt werden sollten, um die Bedürfnisse aller Zielgruppen einzubringen.[17.2]

Die ethische Reflexion digitaler Teilhabe bildet einen weiteren Aspekt der wissenschaftlichen Diskussion. Dazu sei eine Leitlinie notwendig von Seiten der Organisationen, die mit den Zielgruppen im digitalen Raum zusammenarbeiten und unter bestimmten Bedingungen auch den Zugang ermöglichen. Eine solche Leitlinie solle sich auf grundlegende Werte der Nutzung beziehen und weniger auf eine konkrete digitale Anwendung.[17.2]

Literatur

  • Linda Machwitz, Leah Schrimpf,Bettina Lange: Digitale Teilhabe 2025 | Studienbericht | Studienbericht 2025 | Bitkom e. V. Bitkom e.V., 27. Juni 2025, S. 1-32, abgerufen am 11. Mai 2026.
  • Daniel Dettling: Zukunftswert Partizipation: Keine soziale Teilhabe ohne digitale Teilhabe. In: Stefan Skutta, Jan Steinke (Hrsg.): Digitalisierung und Teilhabe. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2019, S. 11–24, doi:10.5771/9783845294308-11
  • Initiative D21 e. V. (Hrsg.): Digital Skills Gap 2025: Digitale Spaltung neu vermessen – Kompetenzen im Lebenslagenvergleich. Berlin September 2025 (initiatived21.de).
  • Christina Marx, Ralf Bremer, Ralf Ohlenbostel, Thomas Ernst u. a.: Dritter Testbericht: So barrierefrei sind Online-Shops in Deutschland. Hrsg.: Aktion Mensch, Google, Stiftung Pfennigparade, BITV-Consult und UDG, Juni 2025 (https://delivery-aktion-mensch.stylelabs.cloud/api/public/content/aktion-mensch-dritter-testbericht-onlineshops-barrierefreiheit.pdf), abgerufen am 11. Mai 2026.
  • Mareike Mews, Michael Krings: Digitale Teilhabe – Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Regelfinanzierung digitaler Teilhabe von Menschen mit Behinderung. In: Sozialwirtschaft aktuell (SWa). Band 34, Nr. 4, 2024, S. 1–4, doi:10.5771/1619-2427-2024-4-1-2
  • Susanne Wieschowski: Mit dem Stadtbus im Kreis fahren – der einzige Weg zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? In: Gesundheits- und Sozialpolitik. Band 75, Nr. 4/5, 2021, S. 78–83.

Einzelnachweise

  1. Nadine Hüning, Julia Wohlgefahrt, Joanna Albrecht: Umsetzung Digitaler Teilhabe im Sozial- und Wohlfahrtswesen: Eine multidimensionale Betrachtung von förderlichen Rahmenbedingungen und exemplarischen Lösungsansätze. In: DiMe-Sozial | Soziale Arbeit, Medien und Digitalisierung. Band 1, Nr. 1, 9. Februar 2025, ISSN 2813-947X, S. 1–21, doi:10.21240/dimesoz/2025/1/19 (dime-sozial.de [abgerufen am 4. Mai 2026]).
    1. a b c d e S.3
    2. a b c S.4
  2. Peter Bartelheimer, Birgit Behrisch, Henning Daßler u. a.: Teilhabe - eine Begriffsbestimmung Beiträge zur Teilhabeforschung. Hrsg.: Markus Schäfers, Gudrun Wansing. Springer VS., Wiesbaden, ISBN 978-3-658-30609-0, S. 1–63 (springer.com).
    1. S.30
  3. Fabian Beloch, Sophia Franken, Nadia Kutscher: Dimensionen digitaler Teilhabe im Kontext hybrider Beratung. Forschungsbericht der Wissenschaftlichen Begleitung zum Modellprojekt „Telefonzelle 4.0 “. September 2025 (uni-koeln.de [PDF]).
    1. a b S.5
    2. S.11
    3. S.10
  4. Aktion Mensch: Test zur Barrierefreiheit deutscher Websites. Juni 2025, abgerufen am 11. Mai 2026.
    1. S.4
  5. „Digitale Teilhabe“. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Aktion Mensch, 2020 (aktion-mensch.de [PDF]).
    1. S. 5f.
    2. a b S. 4f.
    3. a b S. 6f.
  6. Linda Machwitz, Leah Schrimpf,Bettina Lange: Digitale Teilhabe 2025 | Studienbericht | Studienbericht 2025 | Bitkom e. V. Bitkom e.V., 27. Juni 2025, S. 1-32, abgerufen am 11. Mai 2026.
    1. S.10
    2. S.4
    3. S.19
  7. Digitale Kompetenzen älterer Menschen stärken. In: Deutsches Institute für Menschenrechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, 30. September 2022, abgerufen am 21. Juni 2026 (deutsch).
  8. Initiative D21 e. V. (Hrsg.): Digital Skills Gap 2025: Digitale Spaltung neu vermessen – Kompetenzen im Lebenslagenvergleich. Berlin September 2025 (initiatived21.de).
    1. a b c S.21
    2. S.4
    3. S.22
  9. Eike Bösing, Marie-Therese Haj Ahmad, Jutta Henke, Christian Koop, Axel Steffen: Digitale Teilhabe von Menschen in Wohnungsnotlagen Expertise zum Thema "Digitale Ausgestaltung und Kompetenzen einkommensarmer Haushalte". Bremen Januar 2026 (giss-ev.de [PDF]).
    1. S.30
    2. S.50
  10. a b c Barrierefreiheit | UN-Behindertenrechtskonvention. In: UN-Behindertenrechtskonvention. Praetor Verlagsgesellschaft mbH, 17. Juli 2013, abgerufen am 21. Juni 2026 (deutsch).
  11. Richtlinie - 2016/2102 - DE - EUR-Lex. In: European Union. 2. Dezember 2016, abgerufen am 21. Juni 2026.
  12. Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Der „European Accessibility Act“. Knappschaft Bahn See Fachstelle Barrierefreiheit, abgerufen am 2. Juli 2026.
  13. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1). In: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Informations Technik Zentrum Bund Hessen. 19. April 2025, archiviert vom Original am 19. Mai 2026; abgerufen am 21. Juni 2026.
  14. Der Paritätische Wohlfahrtsverband: BTHG-Umsetzung - Eingliederungshilfe im SGB IX: Ein Praxishandbuch. 3. Auflage. Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg 2024, ISBN 978-3-8029-7349-9.
    1. S.12
  15. Tom Bieling: Digitale Teilhabe verwirklichen. In: DESIGNABILITIES Design Research Journal. Nr. 8, 2018, ISSN 2511-6274, S. 1–5 (wordpress.com [PDF]).
    1. S.1
    2. S.2
  16. Christina Marx, Ralf Bremer, Ralf Ohlenbostel u. a.: Dritter Testbericht: So barrierefrei sind Online-Shops in Deutschland. Hrsg.: Aktion Mensch, Google, Stiftung Pfennigparade, BITV-Consult, & UDG. Juni 2025, S. 6 (stylelabs.cloud [PDF]).
  17. Melissa Henne: Digitale Teilhabe und ethische Reflexion Digitalisierung für und mit Menschen mit Beeinträchtigungen. In: Teilhabe. 02/2019 Auflage. Band 59, 2019, S. 50–54.
    1. S.52
    2. a b S.53

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