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Die digitale Bevormundung ist ein 2024 erschienenes Sachbuch des Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel.
Inhalt
Der Schwerpunkt des Buches liegt auf der Darstellung von Prozessen, die der Anwalt selbst geführt und fast immer gewonnen hat. Prozessgegner sind vor allem IT-Giganten aus dem Silicon Valley wie Facebook, Google und X (Twitter). Aber auch gegen die Bundesregierung wurde erfolgreich geklagt. Streitgegenstand sind meist rechtswidrig gelöschte Meinungsäußerungen auf sozialen Plattformen und die Aufhebung von in diesem Zusammenhang verhängten Nutzersperren.
Darüber hinaus werden führende deutsche Politiker und Spitzenbeamte für ihre Haltung zur Meinungsfreiheit kritisiert. Steinhöfel berichtet von seinen positiven, aber auch negativen Erfahrungen mit deutschen Gerichten und scheut sich nicht, einzelne Richter scharf zu rügen.[1]
Inhaltsverzeichnis
Auflistung der Kapitel samt Unterkapiteln[Pos 1][2]
Testimonials
Der Abschnitt enthält auf 1,5 Seiten 14 kurze und positive Referenzen über Joachim Steinhöfel.
Größtenteils sind die Bewertungen aus den Jahren 2006 bis 2023 und wurden von großen Zeitungen getätigt (NZZ, Handelsblatt, BZ, Bild, FAZ, WELT, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Die Weltwoche, WirtschaftsWoche online).[Pos 2]
Vorwort von Henryk M. Broder: Ein Aktionskünstler mit juristischem Staatsexamen
Der Publizist und Buchautor Henryk M. Broder schildert im Vorwort wie der Rechtsanwalt ihn in einem Prozess wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht in Duisburg erfolgreich und unterhaltsam verteidigte.[Pos 3]
Er lobt die Sprachkraft, Schlagfertigkeit und Sachkunde des Anwalts. Selbst wenn er einmal einen Prozess verlieren würde, verließe er den Gerichtssaal als Gewinner.[Pos 4]
Grundsätzliches
Steinhöfel beziffert seine Erfolgsquote in den Prozessen gegen soziale Medien auf über 90 Prozent. Er strebe Grundsatzurteile an, um Nutzern zu helfen ihre Rechte gegen Monopolisten durchzusetzen. Sein Ziel sei es, dass weder Konzerne noch selbsternannte Tugendwächter darüber entscheiden dürfen was gesagt werden darf.
Er möchte den Menschen zeigen, dass sie gegenüber wirtschaftlichen Giganten und der „arroganten Politik“ nicht wehrlos sind. Sein Anliegen sei es, die Grundrechte und dabei insbesondere die Meinungsfreiheit zu verteidigen.[Pos 5]
1. Mit den mächtigen IT-Giganten und dem Staat vor Gericht
Mit 99 Seiten ist dies das umfangreichste Kapitel des Buches.
In 25 Unterkapiteln werden Fälle dargestellt, in denen Nutzer sozialer Medien eingeschränkt wurden.
Geschildert werden Beiträge, die gelöscht wurden oder die zu Nutzersperren führten. Steinhöfel zeigt, wie er erfolgreich vor Gericht gegen die Lösch- und Sperrpraxis großer Konzerne vorgeht.[Pos 6]
#1 Wie Facebook Spenden für "Impfgerechtigkeit" erschwindelte
Im April 2021 startete Facebook eine Spendenaktion um Geld für Impfstoffe gegen Covid-19 zu beschaffen. Im gleichen Monat erfuhr die Heilpraktikerin Nadine H. zufällig, dass sie von Facebook unter Nennung ihres Vor- und Zunamens als Spenderin geführt wurde. Die Heilpraktikerin hatte jedoch nicht gespendet und war auch nicht damit einverstanden als Spenderin genannt zu werden. Das Amtsgericht Potsdam untersagte dem Unternehmen rechtskräftig dieses Täuschungsmanöver. Steinhöfel unterstellt Facebook, mit unlauteren Methoden die Spendenbereitschaft seiner Nutzer steigern zu wollen.[Pos 7]
#2 Facebook löscht mit politischer Schlagseite - Inhalte des Deutschen Bundestages als Hassrede entfernt
Im Frühjahr 2018 wurde eine Petition „Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung“ auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht, nachdem diese zuvor vom Petitionsausschuss auf ihre Zulässigkeit geprüft wurde.[3]
Ein Nutzer zitierte die Petition auf Facebook und warb für die Unterzeichnung derselben. Als Konsequenz wurde das Posting wegen Hassrede gelöscht und der Nutzer für 30 Tage gesperrt. Der Nutzer bekam Unterstützung von der neugegründeten Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“[4] und setzte sich juristisch zur Wehr. Er gewann sowohl im Eil- als auch Hauptsacheverfahren.[Pos 8]
#3 Homophobie und Einknicken vor militantem Islam
Als „Zeichen der Solidarität mit LGBTIQ-Personen in muslimischen Communitys“ postete der islamkritische Aktivist Amed Sherwan im Dezember 2020 auf Instagram und Facebook eine Fotomontage, die ihn küssend mit dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor der Kaaba zeigt. Es folgten massenhaft Beleidigungen (überwiegend aus Pakistan), Aufrufe den Beitrag bei Facebook und Instagram zu melden und sogar konkrete Morddrohungen. Beide Plattformen gaben nach und löschten nicht nur den kritisierten Beitrag, sondern sperrten auch Sherwans Account.[5][6] Mit finanzieller Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung und von Meinungsfreiheit im Netz erzielte er vor dem Landgericht Flensburg einen juristischen Erfolg und Facebook musste die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.[7][8]
Laut Steinhöfel ist dies kein Einzelfall, sondern es komme immer wieder vor, dass islamistische Netzwerke und die Anhänger des türkischen Präsidenten Erdogan versuchten, Ex-Muslime und Islamkritiker auf den sozialen Medien zum Schweigen zu bringen.[Pos 9]
2. Beschneidung von Grundrechten durch Gerichte
Verfahren gegen soziale Medien werden bei dem Gericht geführt, das für den jeweiligen Wohnort des Nutzers zuständig ist. Steinhöfel lernte daher im Laufe seiner Tätigkeit viele Gerichte und deren höchst unterschiedliche Auffassungen davon, wie wichtig die Grundrechte für die Nutzer sind, kennen.
Er schildert seine positiven und negativen Erlebnisse vor den namentlich erwähnten Gerichten.[Pos 10]
Gerade bei (politischen) Postings, die von hoher Aktualität sind, hält er Eilverfahren für den Rechtsschutz als besonders bedeutend.[Pos 11]
3. Facebooks AGB: Regeln zur Nutzerdiskriminerung
Die AGB von Facebook werden auszugsweise wiedergegeben.[Pos 12] Eine Klausel, die auf irische Gerichte verweist, hält Steinhöfel für unwirksam und rechtsmissbräuchlich.[Pos 13] Er zitiert das Oberlandesgericht Köln, das hinter der Klausel den Wunsch von Facebook sieht, „sich den Folgen von Rechtsverletzungen möglichst zu entziehen“.[Pos 14]
4. Faktencheck bei den Faktencheckern
Faktenchecker seien ein Dorn im Auge vieler Journalisten und Nutzer der sozialen Medien. Ob und wie man diesen juristisch beikommen kann, war lange unklar.[Pos 15]
Doch 2019 begann ein Verfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen Correctiv. Prozessgegner ist die Monatszeitschrift Tichys Einblick, die von Steinhöfel vertreten wird. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Posting der Zeitschrift auf Facebook, das Correctiv mit dem Label „Behauptungen teils falsch“ versehen hatte. Nach einer erstinstanzlichen Niederlage siegte Steinhöfel letztendlich vor dem OLG Karlsruhe. Das Gericht befand, dass Correctiv keine Fakten, sondern eine Meinung gecheckt habe. Und „richtig“ oder „falsch“ sei eine unangemessene Kategorisierung für Meinungen.[Pos 16]
„Das Gesetz (NetzDG) bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit“, betonte 2017 ein Rechtsexperte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.[Pos 17]
Für Steinhöfel ist das NetzDG eine Attacke Merkels gegen die Meinungsfreiheit in den sozialen Medien.[Pos 18] Er sieht darin den Versuch der Regierung Merkel, das Aufbegehren relevanter Teile der Bevölkerung gegen ihre Migrationspolitik mit repressiven Maßnahmen einzudämmen.[Pos 19]
Anhang
Vollständiger Abdruck eines Videokommentars von Henryk M. Broder. Das Video wurde erstmals im September 2020 veröffentlicht und trägt den Titel „Broders Spiegel: Konsequenter Antifaschismus“.[Pos 20]
Anmerkungen
Eine Liste von 47 Fußnoten, die aus den Kapiteln ausgelagert wurden. Fast alle verweisen auf Artikel, die im Internet verfügbar sind.[Pos 21]
Ausgaben
- Die digitale Bevormundung. Sachbuch (Taschenbuch). FinanzBuch Verlag, München 2024, ISBN 978-3-95972-570-5 (224 S.).
- Die digitale Bevormundung. Sachbuch (E-Book). FinanzBuch Verlag, München 2024, ISBN 978-3-9860908-3-8 (224 S.).
- Die digitale Bevormundung. Sachbuch (PDF). FinanzBuch Verlag, München 2024, ISBN 978-3-9860908-2-1 (224 S.).
Zitierte Ausgabe
Joachim Steinhöfel: Die digitale Bevormundung. Sachbuch. Taschenbuch, München FinanzBuch Verlag, 2024, ISBN 978-3-95972-570-5.
- ↑ S. 3–4.
- ↑ S. 5–6.
- ↑ S. 8.
- ↑ S. 9.
- ↑ S. 13.
- ↑ S. 27–125.
- ↑ S. 27–29.
- ↑ S. 30–31.
- ↑ S. 32–33.
- ↑ S. 126–127.
- ↑ S. 128.
- ↑ S. 154.
- ↑ S. 154–157.
- ↑ S. 157.
- ↑ S. 168.
- ↑ S. 168, 171, 176, 177.
- ↑ S. 204.
- ↑ S. 207.
- ↑ S. 206.
- ↑ S. 220–221.
- ↑ S. 222–223.
Einzelnachweise